Startseite » Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung 

 

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Der Wärmesektor ist ein bedeutender Verursacher von Treibhausgasemissionen. In Deutschland entfallen etwa 40 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen auf die Wärmeversorgung, hauptsächlich für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme 

Wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung erreicht werden kann, soll die Kommunale Wärmeplanung (KWP) aufzeigen. Jede Kommune ist gesetzlich verpflichtet ihre eigene KWP aufzustellen, da die Gegebenheiten vor Ort sehr unterschiedlich sein können. Sie ist das strategische Planungs- und Steuerungsinstrument für die Kommune und gibt Orientierung für alle beteiligten Akteure.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Grundsätzlich ergeben sich aus der KWP keine unmittelbaren Pflichten für Bürgerinnen und Bürger bzw. Gebäudeeigentümer. Welche Heizungstechnologie eingebaut werden darf, regelt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz. Allerdings zeigt die KWP, ob und wenn ja wo es Wärme- oder Wasserstoffnetze geben wird. Ist in Ihrer Region kein zentrales Netz vorgesehen, kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig über individuelle Möglichkeiten einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu informieren, etwa auf Basis der Ergebnisse der KWP.

Auf dieser Webseite erhalten Sie umfassende Informationen zur KWP – von ihrer Bedeutung über den Ablauf und Beteiligungsmöglichkeiten bis hin zur Frage, was die KWP leistet und wo ihre Grenzen liegen. Zudem erfahren Sie, wie sie mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft ist und welche Rolle sie für Gebäudeeigentümer in der Praxis spielt.  

Was ist die Kommunale Wärmeplanung?

Die KWP ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Städte und Gemeinden den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 entwickeln sollen. Sie sind über das Wärmeplanungsgesetz bzw. die entsprechenden Landesgesetze dazu verpflichtet. Für Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt als Frist der 30. Juni 2028 und für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern der 30. Juni 2026. Ziel ist es, auf Grundlage der lokalen Gegebenheiten vor Ort zu erarbeiten, welche Wärmeversorgungsart in den einzelnen Stadt- und Ortsteilen am sinnvollsten ist.  Dabei wird Wert auf einen partizipativen Prozess gelegt, in dem zahlreiche Akteure und die Bürgerinnen und Bürger im Projektverlauf einbezogen werden. Die Ergebnisse der KWP dienen als Orientierung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, sind aber rechtlich nicht bindend. 

Kernpunkte:

  • Ziel: Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 in der Kommune
  • Weg: Nutzung klimaneutraler Wärmequellen und Energieeinsparung und Identifikation von Eignungsgebieten für Wärme- oder Wasserstoffnetze
  • Beteiligung: Einbindung von Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern
  • Orientierung: Vorschläge ohne Verpflichtung und rechtlich unverbindlich 
  • Frist: Fertigstellung bis zum 30. Juni 2026 bzw. 2028 je nach Einwohnerzahl 

Was leistet die KWP und was leistet sie nicht?

Das leistet sie

Die KWP identifiziert Standorte in der Kommune, an denen erneuerbare Wärmequellen vorhanden sind und zukünftig genutzt werden könnten.

Die KWP liefert Antworten auf die Frage, wo Potenziale für Wärmenetze oder Wasserstoffnetze bestehen oder wo diese Optionen von vornherein ausgeschlossen werden können.

Die KWP macht sichtbar, wo die größten Potenziale zur Reduktion von CO2-Emissionen in der Wärmeversorgung liegen.

Die KWP umfasst Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende auf kommunaler Ebene.

Die KWP weist den Weg zu einer nachhaltigen, effizienten, bezahlbaren und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung für die Kommune.

Das leistet sie nicht

Die KWP hat keine rechtliche Bindung, sondern dient als strategische Fachplanung mit Empfehlungscharakter ohne rechtliche Verbindlichkeit oder Außenwirkung.

Die KWP enthält keinen konkreten Zeitplan, wann welche Gebäude an Fern- oder Nahwärme angeschlossen werden.

Die KWP schafft erst durch nachgelagerte Schritte, wie die Durchführung einer Machbarkeitsstudie und die Festlegung von Wärmenetzgebieten im Bebauungsplan, die notwendige Planungssicherheit für den Bau eines Wärmenetzes.

Die KWP bietet keine detaillierte Planung für einzelne Gebäude, sondern betrachtet ganze Gebiete. Eine individuelle Beratung erfolgt durch Energieberater.

Die KWP ist nicht endgültig und wird alle 5 Jahre aktualisiert.

Welchen Zweck hat die Kommunale Wärmeplanung?

  • Der Wärmesektor ist für einen großen Teil der CO₂-Emissionen verantwortlich (in Deutschland etwa 40 % der energiebedingten Emissionen). Durch die Umstellung auf erneuerbare Energien und energieeffiziente Technologien können die Emissionen deutlich gesenkt werden. 

  • Jede Kommune hat unterschiedliche Voraussetzungen (z. B. vorhandene Energieinfrastruktur, geografische Gegebenheiten, Gebäudebestand). Die KWP ermöglicht individuelle Lösungen für jede Region. Die Planung hilft, lokale Ressourcen wie Geothermie, Solarenergie oder Abwärme aus Industrie und Gewerbe optimal zu nutzen.

  • Es gibt es zwei grundlegende Systeme: die leitungsgebundene und die dezentrale Versorgung. Beide Systeme bieten unterschiedliche Vorteile und Herausforderungen, die je nach Bedarf und gegebener Infrastruktur variieren können.

    • Leitungsgebundene Versorgung: Hier wird die Wärme über ein Netz in Rohren transportiert – wie bei Nah- und Fernwärme. Haushalte erhalten die Wärme direkt über einen Wärmetauscher, ohne eine eigene Heizanlage zu betreiben.
    • Dezentraler Versorgung: Jeder Haushalt oder jedes Gebäude hat einen eigenen Wärmeerzeuger, zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Gasheizung oder einen Pelletkessel.

    Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Die Aufgabe der KWP ist es, herauszufinden, wo leitungsgebundene Wärmeversorgung sinnvoll sein kann.

  • Die KWP schafft einen klaren Fahrplan für die kommenden Jahre und Jahrzehnte. Für Bürger und Kommunen bietet die Planung Sicherheit bei Investitionen in energieeffiziente Gebäude oder Heizsysteme. 

  • Durch eine koordinierte Planung können Synergien genutzt und Doppelinvestitionen vermieden werden. Die KWP hilft, Fördermittel des Bundes, der Länder oder der EU gezielt einzusetzen. Energieeffiziente Gebäude und Heizsysteme senken die Betriebskosten für Bürger und Kommunen. 

  • Die KWP strebt an, die Wärmewende sozialverträglich zu gestalten, um eine unfaire Belastung von Einzelnen zu vermeiden. Durch die Einbindung von Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern wird versucht, die unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen und eine gerechtere Lastenverteilung zu erreichen, auch wenn dies in der Praxis noch nicht vollständig umgesetzt ist. 

  • Das GEG setzt voraus, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die KWP bildet die Grundlage für die Umsetzung dieser Vorgabe. Erst mit der Einführung der KWP in den Kommunen entfaltet das GEG seine volle Wirkung.  

Wie ist der allgemeine Ablauf?

 

So läuft die KWP ab:

Eignungsprüfung

Bei der Eignungsprüfung wird vorab geprüft, ob gewisse Gebiete für Wärme- oder Wasserstoffnetzgebiete ausgeschlossen werden können. Da für diese Bewertung Daten zu z.B. Wärmebedarfen sinnvoll sind, starten wir in der Regel mit der Bestandsanalyse. 

Bestandsanalyse

Die KWP beginnt mit einer umfassenden Datenerhebung des Status Quos der bestehenden Wärmeversorgung in allen Gebäuden der Kommune, egal ob Haushalte, Gewerbe oder Industrie. Hierzu werden aggregierte Daten von Schornsteinfegern und Netzbetreibern eingeholt, wodurch kein Rückschluss mehr auf Einzelverbräuche von Haushalten möglich ist. Ergebnis der Bestandsanalyse sind Informationen zu bestehenden Gas- oder Wärmenetzen, dem Gebäudebestand und den Wärmedichten sowie Wärmeliniendichten je Baublock. In der Regel wird in diesem Schritt ein sogenannter „Digitaler Zwilling“ aufgebaut als Grundlage für die weiteren Untersuchungen. 

Potenzialanalyse

In der Potenzialanalyse werden vor Ort alle klimaneutralen Wärmequellen erhoben, wie tiefe, mitteltiefe oder oberflächennaher Geothermie, feste, flüssige oder gasförmige Biomasse, unvermeidbare Abwärme aus z.B. Industrieprozessen, Kläranlagen, Abwasserleitungen oder Rechenzentren oder Umweltwärme aus Flüssen oder Seen. Außerdem wird untersucht, wie weit der Verbrauch durch Sanierung oder Effizienzmaßnahmen gesenkt werden kann. 

Kosteneffizienz & Wirtschaftlichkeit 

Durch eine koordinierte Planung können Synergien genutzt und Doppelinvestitionen vermieden werden. Die KWP hilft, Fördermittel des Bundes, der Länder oder der EU gezielt einzusetzen. Energieeffiziente Gebäude und Heizsysteme senken die Betriebskosten für Bürger und Kommunen.

 

Zielszenario und Zonierung

  • Aus diesen Erkenntnissen wird dann ein Szenario zum Erreichen der klimaneutralen Wärmeversorgung entworfen und das Gebiet der Kommune in sogenannte Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt. Hierbei wird unterschieden in: 

    • „Dezentraler Versorgung“: Hier wird es wahrscheinlich kein Wärme- oder Wasserstoffnetz geben. Daher müssen Sie sich selbst um die Dekarbonisierung kümmern. Welche Technologie die Anforderungen nach GEG erfüllt, erfahren Sie unter hier. 
    • „Wärmenetzeignungsgebiet“: Dieses Gebiet eignet sich für ein Fern- oder Nahwärmenetz. Das heißt aber noch nicht, dass dieses auch gebaut wird. 
    • „Wasserstoffnetzeignungsgebiet“: Nach derzeitigem Stand steht zu wenig Wasserstoff für die Versorgung von Haushalten zur Verfügung. Daher kommt diese Option bei uns derzeit nur für die Industrie zum Einsatz. 

Wärmewendestrategie

  • Anschließend werden Maßnahmen für die Kommune definiert und in einem Handlungsplan zusammengefasst.

Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung

  • Alle Zwischenergebnisse werden der Öffentlichkeit vorgestellt und mit den relevanten Akteuren für die Umsetzung detaillierter diskutiert. Die Ergebnisse fließen in den Prozess mit ein.

Abschlussbericht

  • Alle gewonnenen Erkenntnisse werden zum Projektabschluss in einem Abschlussbericht veröffentlicht und in einem Bürgerforum der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Regelmäßige Aktualisierung und Weiterentwicklung:

Alle fünf Jahre wird die KWP aktualisiert, um Entwicklungen und neue Technologien zu berücksichtigen. 

Welche Pflichten resultieren hieraus für Gebäudeeigentümer?

Wie oben schon erwähnt, resultieren aus der KWP keine direkten Verpflichtungen in Richtung Gebäudeeigentümer eine bestimmte Technologie einzubauen oder sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Die Bandbreite der möglichen Technologien regelt weiterhin das GEG. Ob ein Wärmenetz verbindlich gebaut wird, wird im Regelfall erst mehrere Jahre nach Abschluss der KWP entschieden.

Durch den Abschluss der KWP und der Verabschiedung im Rat tritt somit die 65% Anforderung nach GEG noch nicht in Kraft. Erst wenn auf Basis der KWP vor Ablauf der gesetzlichen Frist eine Gebietsausweisung über den Bebauungsplan für Wärme- oder Wasserstoffnetze stattfinden sollte, tritt einen Monat später die 65% Anforderung aus dem GEG für in Kraft. Die 65% Anforderung gilt unabhängig davon spätestens ab dem 30.06.2026 (für Kommunen größer 100.000 Einwohner) oder dem 30.08.2028 (für Kommunen kleiner 100.000 Einwohner). Wie die 65% Quote erfüllt werden kann und was sie genau bedeutet siehe hier:

Mehr lesen

  • Energiespartipp: Reduzierung des Wärmeverbrauchs durch Gebäudesanierungen

    Gut gedämmte Gebäude brauchen weniger Heizenergie – das spart Geld und schont die Umwelt. Durch Sanierungsmaßnahmen wie:

    • Dämmung von Dach, Fassade, Decken und Fenstern – weniger Wärme entweicht nach draußen.
    • Moderne Heiztechnik – effiziente Heizsysteme verbrauchen weniger Energie.
    • Smarter Energieeinsatz – z. B. durch programmierbare Thermostate.

    Eine Sanierung kann den Wärmeverbrauch um bis zu 70 % senken! Überprüfen Sie vor Installation einer neuen Heizung immer auch mögliche Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäude. Lassen Sie sich hierzu von einem Energieberater Ihrer Wahl beraten.

    Welche Heiztechnologien spielen eine Rolle?

    Im Rahmen der KWP wird analysiert, welche Formen der klimafreundlichen Wärmeversorgung – wie Wärmepumpen, Hybridsysteme oder Wärmenetze – in den einzelnen Gebieten besonders sinnvoll sind.

Wie gehen wir mit Ihren Daten um?

 

  • Anonymisierte Einbindung von Daten

Ihre Daten als Bürger fließen anonymisiert und in aggregierter Form ein, zum Beispiel durch die Analyse des Gasverbrauchs oder der verbauten Heizungen in Ihrem Wohngebiet.

  • Schutz persönlicher Daten

Um den strengen Datenschutzanforderung des Wärmeplanungsgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu genügen, werden dabei alle diese Daten nur über mehrere Gebäude gemittelt erfasst, so dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder private Gebäude unmöglich ist.

  • Hochwertige und realistische Planung durch Berücksichtigung realer Gegebenheiten

Entscheidend für eine hohe Qualität der Wärmeplanung ist die Qualität und der Umfang der zugrundeliegenden Daten. Durch die Nutzung empirischen Daten fußt die Wärmeplanung nicht nur auf Schätzungen und statistischen Daten, sondern berücksichtigt die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort.

Sie haben weitere Fragen? Kontakt und weitere Informationen

Die Website Zukunft-Heizung bietet detaillierte Informationen zu Technologien, Kosten und Förderungen.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch an uns wenden

Kontaktformular

 

Häufig gestellte Fragen zur KWP (FAQ)

  • Gibt es konkrete Pläne für die Wärmeversorgung an meiner Adresse?

    Derzeit kann noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Die Frage, was…
    Beitrag lesen
  • Welche Bedeutung hat die Kommunale Wärmeplanung der Kommune für mich?

    Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist als strategisches Planungselement ein unverbindlicher Anfang:…
    Beitrag lesen
  • Wann wird die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein?

    Für kleinere Kommunen bis zu 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung bis zum…
    Beitrag lesen
  • Wer ist für die Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung verantwortlich?

    Gemäß § 23 Abs. 3 WPG erfolgt die Beschlussfassung des Wärmeplans durch das…
    Beitrag lesen
  • Ist die Feststellung von Eignungsgebieten im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung gleichbedeutend mit einer Gebietsausweisung im Bebauungsplan?

    Der Gesetzgeber regelt in § 71 Abs. 8 GEG, dass die…
    Beitrag lesen
  • Wann greift die 65% EE-Quote für Bestandsgebäude und Neubauten die Baulücken schließen („Bestandsgebiete“)?

    Die 65 % EE-Quote für neue Heizungen in Bestandsgebieten tritt einen…
    Beitrag lesen
  • Ist die kommunale Wärmeplanung verbindlich?

    Nein. Die kommunale Wärmeplanung (KWP) hat einen reinen Empfehlungscharakter ohne rechtliche…
    Beitrag lesen
  • Mein Gebäude liegt laut der Kommunalen Wärmeplanung in einem Wasserstoffnetz-, Wärmenetzgebiet oder einem Gebiet für dezentrale Versorgung – was bedeutet das für mich?

    Werden im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung Wasserstoff- oder Wärmenetzgebiete ausgewiesen, ergibt…
    Beitrag lesen
  • Wie kann ich mich beteiligen? Wann werde ich informiert?

    Ausgewählte Akteure, die insbesondere für die Umsetzung oder Gestaltung der KWP…
    Beitrag lesen
  • Ab wann gilt die 65%-EE-Regelung für Bestandsgebiete, und sind KWP-Eignungsgebiete zugleich im Bebauungsplan ausgewiesen?

    Die 65%-EE-Regelung für neue Heizungen in Bestandsgebieten tritt spätestens am 01. Juli 2028 in Kraft…
    Beitrag lesen