Wie heizen wir ab heute nachhaltiger?

Egal, ob Sie einen Neubau beheizen möchten, Ihre Heizung noch funktioniert oder deren Reparatur ansteht - es gibt Einiges, das im Zusammenhang mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) ab jetzt beachtet werden muss.

  • Welche Heizung darf ich mir noch einbauen?
  • Welche Auflagen gibt es ab jetzt bei welcher Heiztechnik?
  • Welche Unterschiede gibt es bei Neubau und Bestand?
  • Ist an meinem Wohnort ein Wärmenetz geplant?

Behalten Sie den Überblick!

Hier verschaffen wir Ihnen einen Überblick zu den aktuellen Anforderungen an Heizungsanlagen sowie den damit verbundenen Kosten und Fördermöglichkeiten.

Was ist in Ihrer Situation jetzt zu tun?

Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrem Gebäude und Ihrem Vorhaben passt:

Meine Heizung funktioniert noch

Ihre Heizung läuft noch? Nutzen Sie die Zeit, Wärmeplanung, Sanierung und eine passende Nachfolgelösung in Ruhe zu prüfen.


Jetzt sinnvoll: Wärmeplan prüfen, Energieberatung nutzen und Sanierungsmaßnahmen mitdenken

Meine Heizung ist defekt

Welche Heizung kurzfristig eingebaut werden kann und welche Anforderungen gelten, hängt von Ihrer Situation und Ihrem Gebäude ab.


Jetzt sinnvoll: Fachbetrieb kontaktieren und Förderung vor der Beauftragung klären.

Ich plane eine Sanierung

Eine Sanierung senkt Ihren Wärmebedarf und schafft die Grundlage für eine effizientere, passend dimensionierte Heizung.


Jetzt sinnvoll: Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und Förderantrag rechtzeitig vorbereiten.

Ich kaufe oder erbe ein Gebäude

Mit einem Eigentümerwechsel können Pflichten zur energetischen Modernisierung verbunden sein.


Jetzt sinnvoll: Über etwaige Modernisierungspflichten informieren

 

Was ist an meinem Wohnort geplant?

Wie eine klimafreundliche Wärmeversorgung vor Ort erreicht werden kann, soll die Kommunale Wärmeplanung (KWP) aufzeigen. Jede Kommune ist gesetzlich verpflichtet ihre eigene KWP aufzustellenda die Gegebenheiten vor Ort sehr unterschiedlich sein können. Sie ist das strategische Planungs- und Steuerungsinstrument der Kommune und gibt Orientierung für Bürger und alle beteiligten Akteure.

Erfahren Sie jetzt für die Region Rhein-Sieg und den Westerwald, wie der aktuelle Stand der Wärmeplanung an ihrem Wohnort ist!

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Maßnahmen rund um einen Heizungstausch oder Gebäudesanierungen sind schnell mit hohen Kosten verbunden. Wir informieren Sie umfassend, welche staatlichen Fördermittel Sie nutzen können.

Sie haben Beratungsbedarf? Auch dafür stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung.

Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Was ist das GModG?
Das "GModG" steht für Gebäudemodernisierungsgesetz und ist am 29.07.2026 als Nachfolge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten.

  • Die 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen entfällt; die Wahl der Heiztechnik wird wieder offener.
  • Gas- und Ölheizungen bleiben möglich, müssen künftig aber schrittweise klimafreundliche Brennstoffanteile nutzen (Biotreppe).
  • Die Förderung für Heizungstausch und Sanierung bleibt bestehen, wurde aber angepasst.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was macht ein Energieberater?

    Ein Energieberater unterstützt Sie bei dem optimalen Umgang mit Energie in Ihrem Zuhause. Dabei werden Energieeffizenz, Klimaschutz und Kosteneinsparungen in den Blick genommen. Themen sind beispielsweise die Umstellung auf moderne Heizsysteme, das Ausstellen von Energieausweisen, die Erarbeitung von Sanierungskonzepten, außerdem die Beratung zu Förderungen (etwa KfW) und die energetische Begleitung von Bauprojekten.

    Der Begriff “Energieberater” ist rechtlich nicht geschützt. Daher ist es für Sie wichtig, auf kompetente und seriöse Anbieter zu achten. Ein gutes Indiz sind hier staatlich geprüfte und anerkannte Zertifizierungen (wie bspw. staatlich geprüfte Bautechniker, Gebäudeenergieberater oder Ingenieurstitel).

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Energieversorger?

    Ein Netzbetreiber ist für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der physischen Strom- oder Gasnetze verantwortlich, die Energie von den Erzeugern zu den Verbrauchern transportieren.

    Ein Energieversorger hingegen kauft Energie ein, sei es Strom oder Gas, und vertreibt sie an die Endverbraucher.

    Während Netzbetreiber sich auf die Infrastruktur konzentrieren, liegt der Fokus der Energieversorger auf dem Verkauf und der Bereitstellung von Energie an die Kunden. In einigen Fällen können Unternehmen sowohl Netzbetreiber als auch Energieversorger sein, während in anderen Fällen die Aufgaben auch gesellschaftsrechtlich getrennt sind.

  • Ich habe ein Haus gekauft. Was kommt auf mich zu?

    Käufer und Erben einer Immobilie müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumserwerb die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) erfüllen, die sich im Wesentlichen auf die Gebäudehülle und Heizungs- und Warmwasserleitungen konzentrieren. Die Maßnahmen bestehen aus:

    • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Dachs; bei bestimmten Ein- und Zweifamilienhäusern (§ 35 GModG)
    • Dämmung von warmwasserführenden Rohren, nämlich von ungedämmten Heizungs- und Warmwasserrohren oder Armaturen in unbeheizten Räumen (§ 69 Abs. 2-4 GModG)

    Die frühere Austauschpflicht für bestimmte über 30 Jahre alte Heizkessel besteht dagegen nicht mehr.

  • Was ist der Unterschied zwischen Wirkungs- und Nutzungsgrad?

    Beide Faktoren berechnen sich aus dem Verhältnis aus tatsächlich gewünschtem Output zum erforderlichen Input. 

    Der Wirkungsgrad ist rein momentbezogen und beschreibt, wie effizient ein Prozess zu einem definierten Zeitpunkt – in der Regel im optimalen Betriebspunkt – ist. Der Wirkungsgrad ist folglich primär ein Leistungsverhältnis.

    Im Gegensatz dazu wird zur Ermittlung des Nutzungsgrades ein längerer Zeitraum herangezogen – idealerweise bei Heizungsanlagen ein ganzes Jahr. Dementsprechend ist der Nutzungsgrad eher ein Energieverhältnis. Somit werden auch Zeitpunkte berücksichtigt, in denen eine Anlage nicht mit ihrer bestmöglichen Effizienz läuft. Damit bildet der Nutzungsgrad die Effizienz eines Prozesses im realen Betrieb besser ab

  • Was ist ein primärenergiebezogener Emissionsfaktor und was lässt sich aus ihm ableiten?

    Primärenergiebezogene Emissionsfaktoren für Energieträger – z.B. für CO2 mit der Einheit gCO2/kWhPE – geben an, wie viel g Emissionen in einer kWh des Stoffes gebunden sind. Wird der Stoff verbrannt, wird diese Menge freigesetzt. 

    Um die bei der Wärmeerzeugung freigesetzte CO2-Menge zu berechnen, muss zuerst ermittelt werden, welche Menge eines Energieträgers für die Erzeugung einer bestimmten Wärmemenge in kWh benötigt wird. Dazu muss diese Wärmmenge durch den Anlagennutzungsgrad geteilt werden. Das Ergebnis ist der Bedarf des Energieträgers in kWhPE. Dieser Energieträgerbedarf kann anschließend mit dem primärenergiebezogenen Emissionsfaktor multipliziert werden, um die tatsächlichen CO2-Emissionen zu erhalten.