Wie heizen wir ab heute nachhaltig?

Egal, ob Sie einen Neubau beheizen möchten, Ihre Heizung noch funktioniert oder deren Reparatur ansteht - es gibt Einiges, das im Zusammenhang mit dem GEG (Gebäudeenergiegesetz) ab jetzt beachtet werden muss.

  • Welche Heizung darf ich mir noch einbauen?
  • Welche Auflagen gibt es ab jetzt bei welcher Heiztechnik?
  • Welche Unterschiede gibt es bei Neubau und Bestand?

Behalten Sie den Überblick!

Hier verschaffen wir Ihnen einen Überblick zu den aktuellen Anforderungen an Heizungsanlagen sowie den damit verbundenen Kosten und Fördermöglichkeiten.

Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Was ist das GEG?
Das "GEG" steht für Gebäudeenergiegesetz, auch bekannt als Heizungsgesetz. Zum 1. Januar 2024 traten geänderte energetische Vorgaben zur Gebäudebeheizung in Kraft.

Verantwortlich für die Einhaltung des GEG sind die Gebäudeeigentümer.

Was ist neu?
§ 71 GEG - Neue Vorgaben für den Gebäudeeigentümer: Heizanlagen sollen zukünftig nachhaltiger betrieben werden.

Was sind die Ziele? Energiewende vorantreiben, durch…

  • Erzeugung von Wärme mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien
  • Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden

Technologien

Das GEG führt verschiedene Heizungsanlagen auf, bei denen der Gesetzgeber annimmt, das diese die 65 %-EE Quote automatisch erfüllen. Schauen Sie sich die wesentlichen Technologien im Detail an.
Hier finden Sie Informationen zu Systemen, deren Technik, GEG-Konformität, Förderungen und Wirtschaftlichkeit.

  • Wärmepumpe

    Heizlösung: Wärmepumpe Eine elektrische Wärmepumpe ist wie ein umgekehrter Kühlschrank: Sie…
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  • Hybridsysteme

    Heizlösung: Hybridsysteme Der Einbau von elektrischen Wärmepumpen als alleinige Heizlösung ist…
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  • Brennstoffheizung

    Heizlösung: Brennstoffheizung Das Kernelement klassischer Brennstoffheizungen ist der sogenannte Kessel. In…
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  • Solarthermie

    Heizlösung: Solarthermie Mit Hilfe einer Solarthermie-Anlage kann ein Teil des Wärmebedarfs…
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  • Stromheizungen

    Heizlösung: Stromheizungen In Stromheizungen wird Strom zur Erwärmung von Materie, die…
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  • Wärmenetz

    Heizlösung: Wärmenetz Wärmenetze sind Systeme, die Wärmeenergie von zentralen Quellen zu…
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was macht ein Energieberater?

    Ein Energieberater unterstützt Sie bei dem optimalen Umgang mit Energie in Ihrem Zuhause. Dabei werden Energieeffizenz, Klimaschutz und Kosteneinsparungen in den Blick genommen. Themen sind beispielsweise die Umstellung auf moderne Heizsysteme, das Ausstellen von Energieausweisen, die Erarbeitung von Sanierungskonzepten, außerdem die Beratung zu Förderungen (etwa KfW) und die energetische Begleitung von Bauprojekten.

    Der Begriff “Energieberater” ist rechtlich nicht geschützt. Daher ist es für Sie wichtig, auf kompetente und seriöse Anbieter zu achten. Ein gutes Indiz sind hier staatlich geprüfte und anerkannte Zertifizierungen (wie bspw. staatlich geprüfte Bautechniker, Gebäudeenergieberater oder Ingenieurstitel).

  • Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Energieversorger?

    Ein Netzbetreiber ist für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung der physischen Strom- oder Gasnetze verantwortlich, die Energie von den Erzeugern zu den Verbrauchern transportieren.

    Ein Energieversorger hingegen kauft Energie ein, sei es Strom oder Gas, und vertreibt sie an die Endverbraucher.

    Während Netzbetreiber sich auf die Infrastruktur konzentrieren, liegt der Fokus der Energieversorger auf dem Verkauf und der Bereitstellung von Energie an die Kunden. In einigen Fällen können Unternehmen sowohl Netzbetreiber als auch Energieversorger sein, während in anderen Fällen die Aufgaben auch gesellschaftsrechtlich getrennt sind.

  • Ich habe ein Haus gekauft. Was kommt auf mich zu?

    Käufer und Erben einer Immobilie müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumserwerb die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen, die sich im Wesentlichen auf die Heizung und die Gebäudehülle konzentrieren. Die Maßnahmen bestehen aus:

    • Dämmung der obersten Geschossdecke einer beheizten Wohnung als Abgrenzung zu einem nicht ausgebauten und nicht beheizten Dachraum oder Dämmung des Dachs anstelle der obersten Geschossdecke (§ 47 GEG)
    • Modernisierung von Öl- und Gasheizungen durch den Austausch von Standard- und Konstanttemperaturkesseln, die älter als 30 Jahre sind und eine Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt haben (§ 72 GEG)
    • Dämmung von warmwasserführenden Rohren, nämlich von ungedämmten Heizungs- und Warmwasserrohren oder Armaturen in unbeheizten Räumen (§ 71 GEG)
  • Was ist der Unterschied zwischen Wirkungs- und Nutzungsgrad?

    Beide Faktoren berechnen sich aus dem Verhältnis aus tatsächlich gewünschtem Output zum erforderlichen Input. 

    Der Wirkungsgrad ist rein momentbezogen und beschreibt, wie effizient ein Prozess zu einem definierten Zeitpunkt – in der Regel im optimalen Betriebspunkt – ist. Der Wirkungsgrad ist folglich primär ein Leistungsverhältnis.

    Im Gegensatz dazu wird zur Ermittlung des Nutzungsgrades ein längerer Zeitraum herangezogen – idealerweise bei Heizungsanlagen ein ganzes Jahr. Dementsprechend ist der Nutzungsgrad eher ein Energieverhältnis. Somit werden auch Zeitpunkte berücksichtigt, in denen eine Anlage nicht mit ihrer bestmöglichen Effizienz läuft. Damit bildet der Nutzungsgrad die Effizienz eines Prozesses im realen Betrieb besser ab

  • Was ist ein primärenergiebezogener Emissionsfaktor und was lässt sich aus ihm ableiten?

    Primärenergiebezogene Emissionsfaktoren für Energieträger – z.B. für CO2 mit der Einheit gCO2/kWhPE – geben an, wie viel g Emissionen in einer kWh des Stoffes gebunden sind. Wird der Stoff verbrannt, wird diese Menge freigesetzt. 

    Um die bei der Wärmeerzeugung freigesetzte CO2-Menge zu berechnen, muss zuerst ermittelt werden, welche Menge eines Energieträgers für die Erzeugung einer bestimmten Wärmemenge in kWh benötigt wird. Dazu muss diese Wärmmenge durch den Anlagennutzungsgrad geteilt werden. Das Ergebnis ist der Bedarf des Energieträgers in kWhPE. Dieser Energieträgerbedarf kann anschließend mit dem primärenergiebezogenen Emissionsfaktor multipliziert werden, um die tatsächlichen CO2-Emissionen zu erhalten.