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Heizlösung: Wärmenetz

Wärmenetze sind Systeme, die Wärmeenergie von zentralen Quellen zu verschiedenen Verbrauchern transportieren. Gebäudeeigentümer können über den Anschluss an ein Wärmenetz über die sogenannte "Hausübergabestation" die notwendige Energie für Raumwärme und Warmwasser beziehen. In Abhängigkeit der Art der Wärmenetze – die sich hauptsächlich in ihrem Temperaturniveau unterscheiden – ist keine weitere Heizungsanlage mehr nötig.

Unter dem Einsatz von erneuerbaren Energien als Wärmequelle können Wärmenetze eine effiziente Verteilung von Wärmeenergie ermöglichen und dazu beitragen, den Energieverbrauch sowie CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren. Allerdings muss in Gebäudenähe erst einmal ein Wärmenetz existieren, um diese Form der Wärmeversorgung überhaupt als Erfüllungsoption nutzen zu können.

Analog zu anderen Heizlösungen sind auch Wärmenetze in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt worden und lassen sich in verschiedenen Arten eingliedern. Die Wärmenetzarten werden unter der Rubrik "Technik" im Detail beschrieben.

 

Technik

Wärmenetze werden aus einer oder mehreren zentralen Wärmequellen (Heizzentrale) versorgt. Mittels einer Hausübergabestation im zu beheizenden Gebäude wird der gebäudeinterne Heizkreislauf an das Wärmenetz (indirekt) angeschlossen. Häufig kommen zusätzlich Wärmespeicher zum Einsatz, die dazu dienen, den Bedarf und die Versorgung zeitlich zu entkoppeln und das Wärmenetz effizienter zu betreiben.

In klassischen Wärmenetzen (1. -3. Generation) wird in der Regel Wasser (oder immer seltener Wasserdampf) mit Vorlauftemperaturen von weit über 60 °C zum Wärmetransport verwendet. Aufgrund der hohen Temperaturen kann die an der Hausübergabestation bereitgestellte Wärme auch unmittelbar für Warmwasserzwecke genutzt werden, da die notwendige Temperaturschwelle zur Vermeidung von Keimbildung im Trinkwasser übertroffen wird. Auch stellen Heizkörper, die hohe Vorlauftemperaturen benötigen, kein Hindernis für einen Anschluss an diese Netze dar.

Demgegenüber stehen innovative Wärmenetze mit niedrigeren Temperaturen (4. - 5. Generation) in denen Wärme mit häufig unter 30 °C verteilt wird. Der Vorteil von Netzen mit geringer Transporttemperatur ist, dass auch Solarthermie oder Niedertemperaturabwärme bspw. aus Rechenzentren als Wärmequelle möglich sind. Durch die niedrige Temperatur verringern sich zudem die Wärmeverluste. Somit können die Wärmeleitungen mit geringerer oder keiner Isolierung und dadurch günstiger verlegt werden. Für Flächenheizungen reicht das Temperaturniveau an der Hausübergabestation meist aus. Für andere Heizkörper und/oder zu Warmwasserzwecken muss hingegen im Gebäude das Temperaturniveau angehoben werden. Hierfür kommen zukünftig an der Hausübergabestation meist Wärmepumpen sowie Stromdirektheizungen zum Einsatz.

Im Gegensatz zu natürlichen Wärmequellen wie dem Grundwasser, dem Erdreich oder der Außenluft sorgt die konstante und höhere Temperatur aus Wärmenetzen für eine effizientere Wärmeausbeute bei daran angeschlossenen Wärmepumpen. Gerade in der Heizperiode bei niedrigen Außentemperaturen können hierdurch Betriebskosten eingespart werden. Denn zur Erreichung des Bedarfs-Temperaturniveaus ist nur noch eine geringe Temperaturdifferenz zu überwinden. Weiterhin können Wärmenetze mit Temperaturen unter 30 °C (5. Generation) im Sommer zur Kältelieferung eingesetzt werden.

  • Wie erfolgt die technische Realisierung beim Anschluss an ein Wärmenetz?

    Von der zentralen Hauptanschlussleitung wird in etwa 1 Meter Tiefe eine Leitungsbündel zum Heizkeller des zu versorgenden Gebäudes gelegt. Dieses Bündel Versorgungsleitungen beinhaltet den Vorlauf, Rücklauf sowie ggf. eine Datenleitung. Um ein Haus zu erreichen, ist je nach Standort die Durchquerung einer Straße, Parkplatz und/oder Garten notwendig.

    Im Heizungskeller des Gebäudes wird eine Hausübergabestation (Wärmetauscher) installiert und die Versorgungsleitungen an dieser angeschlossen. An die Station schließt ein Installateur ebenfalls die Heizungsverteilung des Gebäudes an. Die Inbetriebnahme übernimmt dann der Versorger. Bei einer Umstellung der Heizungsart auf einen Wärmenetzanschluss kann das Heizsystem für wenige Tage ausfallen.

  • Bedarf es neben der Hausübergabestation die Integration eines Wärmespeichers?

    Bei Wärmenetzen kann im Gebäude häufig noch ein Wärmespeicher installiert werden, der unter anderem dafür sorgt, dass die Anschlussleitung an das Wärmenetz verkleinert und damit Kosten reduziert werden können.

    Speicher im Netz können die Wärmeverluste des Wärmenetzes reduzieren und ermöglichen eine geringere Dimensionierung der Rohrleitungsquerschnitte. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die gesamte Wirtschaftlichkeit des Wärmenetzes und damit auch auf die Kosten des Abnehmers aus.

 

Aktuell bestehen nicht in allen Kommunen Wärmenetze. Ob ein Wärmenetz in Regionen empfehlenswert ist und der positive wirtschaftliche und ökologische Effekt genutzt werden kann, wird zukünftig im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erhoben. Eignungsgebiete für Wärmenetze könnten dann auch vermehrt einem Anschlusszwang unterworfen sein, damit die Kosten für jeden einzelnen möglichst gering ausfallen. Es ist zu erwarten, dass zukünftig Wärmenetze intensiver neu- oder ausgebaut werden. Immer häufiger wird dabei voraussichtlich auf Niedertemperaturnetze (4. & 5. Generation) gesetzt. Die Wahrscheinlichkeit für einen Zugang zu Wärmenetzen als Erfüllungsoption wird tendenziell steigen.

Wo sind Wärmenetze sinnvoll?

Wärmenetze kommen am häufigsten in Gebieten zum Einsatz, wo ein hoher Wärmebedarf vorhanden und eine günstige Wärmequelle in der direkten Umgebung zur Verfügung steht. Große städtische Ballungsräume sowie Gewerbe- und Industriegebiete sind typische Standorte für Wärmenetze. Die Wirtschaftlichkeit ist maßgeblich von der Anzahl der Wärmekunden sowie von deren räumlicher Verteilung abhängig. Grundsätzlich gilt, je dichter und wärmeintensiver die Abnehmerstruktur, desto günstiger der Leitungsbau und damit attraktiver der Wärmebezugspreis.

Zum Erreichen hoher Anschlusszahlen kann auch ein Anschluss- und Benutzungszwang durch die Gemeinde erlassen werden. Allerdings wird davon nicht immer Gebrauch gemacht und stattdessen mit den Vorteilen von Wärmenetzen geworben.

Vorteile

  • In Abhängigkeit der Art des Wärmenetzes bedarf es keiner zusätzlichen Heizungsanlage neben der "Hausübergabestation"
  • Eine "Hausübergabestation" benötigt weniger Platz als herkömmliche Heizungsanlagen
  • Wird das Wärmenetz über erneuerbare Wärmequellen gespeist, besteht eine Unabhängigkeit von Preisschwankungen fossiler Energieträger
  • Der Nachweis zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist vertraglich an den Wärmenetzbetreiber ausgelagert

Nachteile

  • Vertragliche Bindung von mindestens 10 Jahren
  • Möglichkeiten zur Reduktion der Energiekosten nur geringfügig gegeben
  • Geringe finanzielle Anreize zur Einbindung dezentraler Erzeugungsanlagen bspw. Solarthermie
  • Bei einem Anschluss- und Benutzungszwang ist die Kündigung des Liefervertrages nicht immer gegeben oder unterliegt Sonderbedingungen

GEG

Um die rechtlichen Anforderungen des GEG mittels des Anschlusses an ein Wärmenetz zu erfüllen, bedarf es einer schriftlichen Bestätigung seitens des Wärmenetzbetreibers gegenüber dem Anschließenden. Hierin ist festzuhalten, dass das Wärmenetz, die zum Anschlusszeitpunkt geltenden rechtlichen Anforderungen an dieses Wärmenetz erfüllt (z.B. einen bestimmten Anteil an Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme). Weitere Verpflichtungen obliegen dem Anschlussnehmer dann nicht. Diese Vorschrift lässt aber auch erwarten, dass ein gewünschter Anschluss an ein Wärmenetz nur ermöglicht wird, wenn dessen Betreiber sich sicher ist, dass er die rechtlichen Anforderungen einhalten kann. Ansonsten wird er keine schriftliche Bestätigung ausstellen, um nicht in Regress genommen werden zu können.

Sollte der Betreiber die Anforderungen nicht bestätigten können oder wollen, kann der Anschlussnehmer versuchen, rechnerisch nachzuweisen, dass er auch bei Anschluss an ein solches Wärmenetz die Anforderung an 65 %-Anteil für die eigene Wärmeversorgung erfüllt, z.B. indem er bei Anschluss an ein Wärmenetz (das nicht die GEG-Anforderungen erfüllt) einen Teil des Gebäudewärmebedarfs mit einer anderen GEG-konformen Erzeugungstechnologie deckt. Dieser Nachweis wird jedoch schwer bis nahezu unmöglich zu führen sein. Schließlich sind hierfür ggf. umfangreiche Daten des Netzbetreibers zum Netz und den eingesetzten Energieträgern erforderlich.

  • Wie kann der Zeitraum bis zum Anschluss an ein geplantes Wärmenetz überbrückt werden?

    Für den Zeitraum, in dem der Gebäudeeigentümer den Bau bzw. Ausbau eines Wärmenetzes erwartet, ist eine Übergangsfrist für den Neueinbau einer nicht die GEG-Anforderungen erfüllenden Heizungsanlage vorgesehen. Hierfür ist allerdings ein mit dem Wärmenetzbetreiber abgeschlossener Vertrag vor dem Neueinbau erforderlich. Dieser Vertrag muss garantieren, dass innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Vertragsabschluss ein Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan verfolgt wird und die Versorgung mit Wärme aus mehr als 65 % nachhaltiger Erzeugung spätestens 10 Jahren nach Vertragsabschluss gesichert ist. Dafür muss der Netzbetreiber seinen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan regelmäßig von der zuständigen Behörde prüfen und genehmigen lassen. Stellt die Behörde rechtskräftig fest, dass der Netzbetreiber das Wärmenetz im Gebiet, in dem das Gebäude liegt, nicht entsprechend der Planung umsetzt werden neue Anforderungen gestellt. Für Heizungsanlagen, die maximal noch innerhalb eines Jahres nach dem negativen Behördenbescheid neu eingebaut oder aufgestellt, verbleiben dem Gebäudeeigentümer eine Frist von 3 Jahre nach Inkrafttreten dieses Bescheids um die Heizungsanlage GEG-konform auszulegen.

    Sind mehr als 10 Jahre nach Vertragsabschluss vergangen, ohne dass das Wärmenetz die rechtlichen Anforderungen erfüllt, muss das Gebäude in weniger als 3 Jahren nach Fristablauf GEG-konform mit Wärme versorgt werden.

    Aus der vertraglichen Verbindung kann der Gebäudeeigentümer, sofern der Wärmenetzbetreiber die Nichterfüllung zu verschulden hat, seine Mehrkosten geltend machen. Dies umfasst insbesondere Kosten, die über die Zeit durch veränderte Investitionskosten für alternative Heizungsanalgen oder für die Erstattung höher Betriebskosten (durch den Bezug gasförmiger Energie – im Einklang mit steigendem EE-Anteil ergeben) entstanden sind.

Kosten

Die Darstellung der Kosten ist beispielhaft und dient der Orientierung. Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Disclaimer dazu auf der Seite Kosten und Förderung.

Die Kostenpositionen für ein klassisches Wärmenetz und ein innovatives Wärmenetz sind grundsätzlich identisch. Da bei einem kalten Wärmenetz (5. Generation) neben der Hausübergabestation häufig eine zusätzliche Wärmepumpe zum Einsatz kommt, führt dies zu veränderten Investitions- und Betriebskosten. In der Regel wird die dezentrale Wärmepumpe gemeinsam mit dem Anschluss an das kalte Nahwärmenetz vom Versorger in einem Paket angeboten, sodass diese mit in den Grund- und Arbeitspreis fließt.

Investitionskosten

Die Hausanschlusskosten bestehend aus Kosten für die Leitungsverlegung und die Hausübergabestation betragen rund 7.000 bis 15.000 Euro (ohne Förderung). Diese Kosten sind insbesondere von der geforderten Anschlussleistung sowie der Entfernung zur Hauptleitung des Wärmenetzes abhängig. Der Versorger kann bis zu 70 % der Anschlusskosten auf den Kunden übertragen.

Betriebskosten

Die Betriebskosten setzen sich aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und optional einem Mess- sowie Emissionspreis zusammen.

  • Grundpreis

Die Höhe des Grundpreises ermittelt sich nach der an das Wärmenetz angeschlossenen Leistung in Kilowatt (kW). Abhängig von dem Wärmeanbieter wird diese Preisposition auch Leistungspreis genannt. Dieser beinhaltet die Kosten für die zentrale Wärmeerzeugungsanlage, das Leitungssystem sowie die damit verbundenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Der Grundpreis variiert entsprechend der gegebenen Erzeugungsstruktur bzw. der Art des Wärmenetzes. Bei einem beispielhaften Grundpreis von 50 €/kW und einem Einfamilienhaus mit 15 kW benötigter Heizleistung, würden sich die jährlichen Kosten auf rund 750 € belaufen.

  • Arbeitspreis

Der Arbeitspreis gibt die tatsächlich abgenommene Energie aus dem Wärmenetz wieder. Dieser wird in Cent/Kilowattstunde angegeben. Um die Kosten zu ermitteln wird die gemessene, verbrauchte Wärmemenge über den Wärmezähler ausgewertet und mit dem Arbeitspreis multipliziert. Über den Arbeitspreis werden insbesondere die Kosten für die Beschaffung der Energieträger zur Wärmeerzeugung abgebildet.

Bei einem beispielhaften Arbeitspreis von 10 ct/kWh und einem Einfamilienhaus mit 25.000 kWh Wärmeverbrauch, würden sich die jährlichen Kosten auf rund 2.500 € belaufen.

  • Mess- und Emissionspreis

Vereinzelt weisen Versorger neben dem Arbeitspreis noch zusätzlich einen Mess- und/oder Emissionspreis aus.

Der Messpreis beinhaltet den Betrieb und die Ablesung des Wärmemengenzählers vom Anschlussnehmer. Weiterhin fällt im Rahmen der CO2-Bepreisung seit 2021 auch eine CO2-Abgabe für Wärmenetze an. Manche Anbieter rechnen diese Position mit in dem Arbeitspreis, andere weisen diesen gesondert als Emissionspreis aus.

Förderung

Im Idealfall können Sie Ihre Investitionskosten mit bis zu 70 % fördern lassen. Wollen Sie mehr über Fördermittel und deren Bedingungen erfahren, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zu Fördermitteln.

 

Häufig gestellte Fragen

  • Ist an meiner Adresse die Versorgung mit Fern- oder Nahwärme geplant? Wenn ja, wann?

    In der Regel kann diese Frage aktuell noch nicht sicher beantwortet werden.

    Wenn die Kommunale Wärmeplanung (KWP) abgeschlossen wurde (für Kommunen größer 100.000 Einwohner bis Mitte 2026, für kleinere Kommunen bis Mitte 2028), sind vorerst nur sogenannte Eignungsgebiete für Wärmenetze ermittelt. Das bedeutet jedoch nicht, dass dort auch ein Wärmenetz errichtet wird. Die Eignungshypothese gilt es dann in einer Machbarkeitsstudie weiter zu untersuchen und zu bestätigen (Dauer ca. 1 Jahr). Erst wenn die Studien abgeschlossen sind und externe Prüforgane zugestimmt haben (bspw. auf Basis einer Umweltverträglichkeitsprüfung), kann das Wärmenetz in die Ausführungsplanung gehen und gebaut werden. Erst dann wird eine verbindliche Aussage zu Zeitplänen möglich sein.

    Sollten Sie bereits ein Fernwärmenetz vor Ort haben, können Sie sich bei Ihrem lokalen Wärmeversorger über Ausbaupläne und Anschlussbedingungen informieren. In der Regel sind die Wärmenetzplanungen in diesen Regionen weiter fortgeschritten. Aber auch hier wird der Ausbau der Wärmenetze im Zuge der KWP nochmals umfassender geprüft.

  • Brauche ich bei Wärmenetzen auch eine Wärmepumpe?

    Das ist ganz unterschiedlich. Man unterscheidet grob gesagt zwischen kalten und warmen Wärmenetzen.

    Bei warmen Wärmenetze ist keine Wärmepumpe erforderlich. Der Wärmeträger (meist Wasser oder Wasserdampf) hat häufig Temperaturen weit über 50 °C. Mögliche Wärmequellen für solche Netze sind die Abwärme von Industriekunden, Müllverbrennungsanlagen, Biomasse, Grüne Gase etc. Dadurch, dass bei diesen Netzen das Temperaturgefälle zwischen transportierter Wärme und Umgebungswärme so groß ist, sind ebenfalls die Wärmeverluste hoch, weshalb sie selten neu errichtet werden. Bei Anschluss an diese Netze erhalten Sie die erforderliche Wärmemenge mit für Bestandsgebäude ausreichend hohen Vorlauftemperaturen direkt am Hausanschluss und Sie benötigen nur eine Wärmeübergabestation – einen einfachen Wärmeübertrager.

    Um Wärmeverluste zu minimieren, werden heute immer mehr kalte Nahwärmenetze verbaut. Hier beträgt Vorlauftemperatur nur ca. 5 bis 30 °C. Die Netze werden beispielswese aus oberflächennaher Geothermie, Solarthermie, Eisspeichern, Abwärme aus Rechenzentren, Kläranlagen oder der Kanalisation gespeist. Bei Anschluss an ein solches Netz benötigen Sie in Ihrem Haus allerdings eine Wärmepumpe oder andere Anlage zum Anheben des Temperaturniveaus, um die gelieferte Temperatur auf die von Ihren Heizkörpern erforderliche Vorlauftemperatur zu heben.

    Daneben gibt es auch Mischformen, die Niedertemperaturnetze, die mit ca. 40 bis 50 °C betrieben werden. In diese Netze können erneuerbare, aber auch klassische Wärmequellen eingespeist werden. Die Netztemperatur ist gerade ausreichend, um die Vorlauftemperaturanforderungen energetisch effizienter Gebäude zu erfüllen. In diesen Fällen wird dann keine Wärmepumpe benötigt. Die Vorlauftemperaturen sind in der Regel allerdings nicht ausreichend, um ältere, unsanierte Gebäude unmittelbar zu beheizen. Für diese Gebäude kann die Installation einer separaten Wärmepumpe erforderlich werden. Aufgrund der niedrigen Temperaturdifferenz, um die die Wärme des Transportmediums erhöht werden muss, sind beispielsweise Wärmepumpen mit geringer Leistung ausreichend.

  • Was ist der Unterschied zwischen Fern- und Nahwärmenetzen?

    Die grundsätzliche Funktionsweise eines Fern- bzw. Nahwärmesystems ist identisch. Wärme wird nicht dezentral in jedem Gebäude erzeugt, sondern über weitere Strecken von Wärmequellen zu einer Vielzahl an Abnehmern transportiert. Eine eindeutige Definitionsgrenze der Begrifflichkeiten existiert jedoch nicht. Primäres Kriterium für eine Einteilung ist die zu überbrückende Distanz von der Wärmequelle bis hin zum Abnehmer. Hohe Entfernungen sind charakteristischer für Fernwärmenetze, da die Netze häufig aus Industrie- oder Kraftwerksanalgen gespeist werden, die außerhalb weiterer Bebauung liegen. Weiterhin sind hohe Vorlauftemperaturen des Wärmenetzes ein eher typisches Merkmal von Fernwärmenetzen.

    Letztlich ist die Größe des Versorgungsgebietes häufig der entscheidende Indikator: Fernwärmesysteme versorgen in der Regel ganze Städte, Nahwärme eher Stadtteile oder auch nur einzelne Quartiere.

  • Wozu dienen “Preisgleitklauseln” in Wärmeverträgen und wie sind diese aufgebaut?

    Als Grundlage für die Berechnung der Wärmepreise dient die Verordnung AVBFernwärmeV.

    Preisänderungsklauseln werden als fester Bestandteil eines Wärmeliefervertrages zwischen Anschlussnehmer und Wärmenetzbetreiber geschlossen. Eine Neuberechnung der Wärmepreise findet in regelmäßigen Abständen nach dieser festgeschriebenen “Preisgleitformel” statt. In dieser Formel sind einzelne Positionen enthalten, die zeitlich veränderte Kostenbestandteile abbilden. Darunter fallen: Lohnkosten, Brennstoffkosten, CO2-Abgaben, Entwicklung des Wärmemarktes sowie Investitionskosten.

    In der Wärmversorgung gibt es kein klassisches Sonderkündigungsrecht im Falle von Preisanpassungen, wie es bspw. bei einem Internet- oder Handyvertrag üblich ist. Hintergrund sind die technischen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit eine hohe Anschlussquote zu gewährleisten, um günstige Wärmepreise zu ermöglichen.

    Die vertraglich festgelegten Formeln ermöglichen dem Verbraucher letztendlich jederzeit Preisänderungen transparent nachvollziehen zu können.

  • Welcher grundsätzliche Prozess wird bei der Anfrage zum Anschluss an ein Wärmenetz durchlaufen?

    Folgende Schritte sind zu durchlaufen:

    • Anfrage zum Anschluss bei Ihrem örtlichen Energieversorger bzw. Betreiber des Wärmenetzes.
    • Erstberatung durch den Wärmenetzbetreiber.
    • Standortprüfung zur Bewertung der technischen Machbarkeit des Anschlusses.
    • Angebotserstellung des Betreibers auf Basis einer Vor-Ort-Begehung. Das Angebot umfasst Informationen zu Kosten, technischen Anforderungen sowie Vertragsbedingungen.
    • Beidseitige Vertragsannahme.
    • Verlegung der Hausanschlussleitung sowie Installation der Hausübergabestation
    • Inbetriebnahme durch den Wärmenetzbetreiber.

    Während des Betriebs bietet der Wärmenetzbetreiber einen Rund-um-Kundenservice für die Abrechnung, die Wartung und die Behebung bei Störanfällen an.

    Bei einem Neubau bedarf es der Einreichung des Lageplans des Bauobjekts, eines Grundrissplans mit eingezeichnetem Anschlussbereich sowie Informationen zum geplanten Heizungssystem.