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Förderung von Gebäudenetzen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen. Gebäudenetze ermöglichen die gemeinsame Wärmeversorgung mehrerer Gebäude über eine zentrale oder gemeinsame Wärmeerzeugung

Was gilt als Gebäudenetz?

  • Versorgung von mindestens 2 und maximal 16 Gebäuden
  • Insgesamt höchstens 100 versorgte Wohneinheiten
  • Abzugrenzen von größeren Wärmenetzen, für die insbesondere die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) relevant sein kann.
  • Nach Umsetzung der Maßnahme muss die Wärmeerzeugung des Gebäudenetzes die Anforderungen der BEG EM erfüllen. Das bedeutet: Mindestens 65 % der Wärme- bzw. Kälteerzeugung müssen aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme stammen.

Was wird gefördert? 

  • Errichtung eines neuen Gebäudenetzes
  • Umbau oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudenetzes

Wichtig zu beachten: Der reine Anschluss an ein bestehendes Gebäude- oder Wärmenetz wird grundsätzlich über die BEG-Einzelmaßnahmen gefördert. Ausnahme: Der Anschluss an ein neu zu errichtendes Gebäudenetz kann im Zusammenhang mit dessen Einrichtung über das hier beschriebene BAFA-Verfahren gefördert werden.

Wer kann die Förderung nutzen?

  • Private Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen und Contractoren
  • Kommunen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Weitere Investoren in förderfähige Wohn- und Nichtwohngebäude

Förderung

Die Höhe der Förderung und der förderfähigen Kosten sowie das Merkblatt des BAFA zu den Förderbedingungen wird derzeit überarbeitet. Wir informieren an dieser Stelle, sobald Neuerungen bekannt sind.

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA: