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Übersicht über aktuelle Förderprogramme

Maßnahmen rund um einen Heizungstausch oder Gebäudesanierungen sind schnell mit hohen Kosten verbunden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Investitionen in energieeffiziente Gebäude – vom Heizungstausch und einzelnen Sanierungsmaßnahmen bis zur umfassenden Sanierung und zum klimafreundlichen Neubau. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie die wichtigsten Fördermöglichkeiten der BEG kompakt und verständlich zusammengefasst (Stand 21.07.2026).

Interessant für:

  • Private Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Unternehmen und Gewerbetreibende
  • Kommunen und kommunale Einrichtungen
  • Wohnungswirtschaft und Investoren

Die Förderung umfasst:

  • Direkte Zuschüsse für einzelne Maßnahmen, z. B. Heizungstausch, Dämmung oder Heizungsoptimierung
  • Zinsvergünstigte Förderkredite mit Tilgungszuschuss für umfassende Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • Zusätzliche Boni je nach Gebäude, Maßnahme und Fördervoraussetzungen
  • Förderung von Fachplanung und Baubegleitung als ergänzende Unterstützung

Ergänzend zur BEG werden in den Bundesländern vereinzelt weitere Förderungen rund um Heizungstausch und Sanierungsmaßnahmen angeboten, eine entsprechende Einzelfallprüfung wird empfohlen (Beispiel Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen).

Ausblick über kommende Änderungen

Neben den seit dem 21.07.2026 geltenden Förderbedingungen hat die Bundesregierungen weitere Anpassungen angekündigt. Diese sind noch nicht Bestandteil der aktuell verfügbaren Förderung, sollen aber in den kommenden Monaten folgen:

  • 2. Halbjahr 2026: Einführung eines SerSan-Bonus für serielle Sanierungen von Nichtwohngebäuden. Die konkreten Förderbedingungen stehen noch aus.
  • 1. Quartal 2027: Einführung eines zusätzlichen Worst-Performing-Buildings-Bonus von 5 % für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
  • 1. Quartal 2027: Geplante Einführung eines Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU bzw. assoziierten Märkten. Vorgesehen ist, die Grundförderung für Wärmepumpen entsprechend abzusenken, sodass Grundförderung und Wertschöpfungsbonus zusammen weiterhin 30 % betragen können. Die genaue Ausgestaltung steht noch aus.
  • Anfang 2027: Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeits-Klasse sind angekündigt. Die Lebenszyklusbetrachtung (LCA) soll dabei künftig stärker in den Mittelpunkt rücken. Bis zur Umsetzung gelten die derzeitigen Anforderungen.

Sobald entsprechende Änderungen der Förderprogramme in Kraft treten, passen wir die entsprechenden Seiten auf die neuen Bedingungen an.