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Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden

Mit der BEG Wohngebäude (BEG WG) – KfW 261 wird die umfassende energetische Sanierung bestehender Wohngebäude zu einem Effizienzhaus sowie der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses mit einem zinsgünstigen Förderkredit und Tilgungszuschüssen unterstützt.

Die KfW leistet bei Vorliegen der Förderbedingungen einen Förderkredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit. Gefördert werden nur noch Effizienzhausstufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH), wobei unterschiedlich hohe Tilgungszuschüsse gewährt werden.

  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
  • Die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin bzw. eines Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend. Geeignete Fachleute können über die bundesweite Expertenliste gefunden werden. → Energieeffizienz-Experten finden
  • Förderfähig sind auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung.

Aktuelle Tilgungszuschüsse

Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag. Bei EH 40 NH sind beispielsweise bis zu 22.500 € Tilgungszuschuss je Wohneinheit möglich.

Sanierungsstandard Mit erneuerbarer Wärme (EE) Mit Nachhaltigkeitszertifikat
Effizienzhaus 40 10 % Tilgungszuschuss 15 % Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 55 5 % Tilgungszuschuss 10 % Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 70 kein Tilgungszuschuss 5 % Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 85 kein Tilgungszuschuss 5 % Tilgungszuschuss
Effizienzhaus Denkmal kein Tilgungszuschuss 10 % Tilgungszuschuss

 

  • Details Effizienzhaus (EH)
    • Bezeichnet den energetischen Standard eines Gebäudes. Die Kennzahl – z. B. EH 40, 55 oder 70 – gibt den maximal zulässigen Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude an. Je niedriger die Zahl, desto höher der energetische Standard. Die Einhaltung wird durch eine Energieeffizienz-Expertin bzw. einen Energieeffizienz-Experten bestätigt. → Weitere Informationen zum Effizienzhaus
  • Details Nachhaltigkeits-Klasse (NH)
    • Voraussetzung ist ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Dabei werden über die Energieeffizienz hinaus weitere Nachhaltigkeitskriterien des Gebäudes berücksichtigt. Die Zertifizierung erfolgt über eine anerkannte Zertifizierungsstelle. → Informationen zum QNG und zur Zertifizierung

Fachplanung und Baubegleitung

Auch die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten wird zusätzlich gefördert:

  • 50 % Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten
  • Ein-/Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus: bis zu 10.000 € Kreditbetrag, davon bis zu 5.000 € Tilgungszuschuss
  • Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser: bis zu 4.000 € je Wohneinheit, maximal 40.000 € je Vorhaben; Tilgungszuschuss bis zu 2.000 € je Wohneinheit, maximal 20.000 € je Vorhaben

Bei einer Sanierung zur NH-Klasse kann zusätzlich die erforderliche Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert werden. Hier gelten die gleichen Höchstbeträge und ebenfalls 50 % Tilgungszuschuss.

 

 

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW: