Startseite » Kosten und Förderung

Kosten und Förderung

  • Wie viel Geld muss ich für ein neues Heizsystem investieren?
  • Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten?

Die Beantwortung dieser Fragen hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die gute Nachricht: Die Investition in moderne Heiztechnik wird von staatlicher Seite mit zahlreichen Förderungen unterstützt.

 

Inhalt

 

Kosten

Die Kosten für eine neue Heizungslösung können sich von Fall zu Fall stark unterscheiden und hängen im Wesentlichen von der individuellen Situation vor Ort ab.

Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine grobe Gegenüberstellung typischer Preisniveaus der unterschiedlichen Heizungslösungen. Konkretere Beträge für ein übliches Einfamilienhaus finden sich jeweils im Abschnitt 'Kosten' auf den jeweiligen Seiten der Technologien (Wärmepumpe, Hybridsysteme, Brennstoffheizung, Solarthermie, Stromheizungen, Wärmenetz).

Heizungsanlage Investitionskosten Maximaler Fördersatz Investitionskosten mit höchstmöglicher Förderung Energieträger Betriebskosten
(nur Energiebezug)
Wärmepumpe  €€€€€ 70 % €€€ Umweltwärme und Strom
Stromdirektheizung 0 % Strom €€€€€
Fernwärmeanschluss * €€ 70 % Warmwasser auf Basis verschiedener Energieträger €€
Gasheizung €€ 0 % €€ Gas €€
Biomassekessel  €€€€ 70 % €€ Biomasse
Wärmepumpen-Gas-Hybridheizung €€€€€ 70 % €€€ Umweltwärme, Strom und Gas
Solarthermie-Kombiheizsystem  €€€€ 70 % €€ Solare Wärme und anderer Energieträger €€
* Fernwärmeanschluss: Ggf. werden die Installationskosten auch (anteilig) über den Grund- und Arbeitspreis entgolten.

Stand: Januar 2024

Legende

Symbol Investitionskosten Betriebskosten
€€€€€ bis 45.000 EUR bis 7.200 EUR/a
€€€€ bis 36.500 EUR bis 6.100 EUR/a
€€€ bis 28.000 EUR bis 5.000 EUR/a
€€ bis 19.500 EUR bis 3.900 EUR/a
bis 11.000 EUR bis 2.800 EUR/a

 

Disclaimer

Bitte beachten Sie, dass alle Kostenaufstellungen nur Ihrer ersten Orientierung dienen und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben.

  • Investitionskosten

    Die angeführten Investitionskosten umfassen ausschließlich die Kosten für die Installation der Heizungsanlage. Zusätzlich notwendige Änderungen an einer ggf. vorhandenen Wärmeverteilung sind nicht berücksichtigt.

    Jedes Gebäude, dessen Bewohner und dessen Lage sind individuell. Folglich sind auch die Anforderungen an jede Heizungsanlage einmalig. Material- sowie Handwerkerverfügbarkeit vor Ort beeinflussen zusätzlich die Investitionskosten. Für Ihre persönliche Anlage gilt: Erkundigen Sie sich immer bei Ihren lokalen Fachplanern und Handwerken nach dem aktuell für Sie optimalen Angebot.

  • Förderung

    Die Förderhöhe für Ihren individuellen Fall setzt sich aus verschiedenen Einzelsätzen - für die jeweils eigene Bedingungen zu erfüllen sind - zusammen und ist obendrein auf einen maximalen Betrag gedeckelt. Angegebene, minimale Investitionskosten berücksichtigen immer den idealen Fall, bei dem alle Bedingungen für die maximale Förderung erfüllt sein müssen.

  • Betriebskosten

    Die Kosten für die Betriebsenergie Ihrer Heizungsanlage setzen sich bei Bezug über Energienetze (Strom, Gas, Wärme) aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Wenn die Energielieferung per LKW möglich ist (Biomasse, Gastanks) zahlen Sie in der Regel nur einen mengenabhängigen Preis. Umwelt- und solare Wärme sind sogar kostenlos.

    Die angegebenen Werte stellen den Fall für ein durchschnittliches Einfamilienhaus, für das keine besonderen Maßnahmen zur Energieeinsparung getroffen wurden, dar. Die Werte beinhalten alle Kosten für den Energiebezug sämtlicher Energieträger, die in der Heizungsanlage eingesetzt werden.
    Für die einzelnen Energieträger (Strom, Gas, Wärme, Biomasse) lässt sich eine zukünftige Entwicklung der Kosten nur schwer einschätzen. Sicher ist aber, dass der CO2-Preis steigen und damit Kosten für Gas, aber auch Strom eher zunehmen werden.

    Sie sollten berücksichtigen, dass neben den Energiebezugskosten Wartungs- und ggf. Versicherungskosten die angegebenen Betriebskosten erhöhen können.

Die Investitionskosten können abhängig von der Technologie und Förderanspruch zwischen wenigen 1.000 EUR und bis zu über 50.000 EUR für ein Einfamilienhaus liegen. Die Betriebskosten für eine solche Heizung können zwischen 1.000 EUR und über 7.000 EUR pro Jahr liegen. Bei der Auswahl eines geeigneten Systems ist es daher empfehlenswert, einen Energieberater zu beauftragen. Dieser kann alle Rahmenbedingungen Ihrer individuellen Situation in eine mögliche Entscheidung einfließen lassen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Investitionskosten, Förderungsbeträgen und Betriebskosten finden Sie unter 'Kosten' auf der jeweiligen Technologieseite.

CO2-Steuer

Die CO2-Steuer in Deutschland ist ein wichtiges Instrument der Umweltpolitik, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Sie funktioniert nach dem Verursacherprinzip, das heißt, sie legt die Kosten für den Ausstoß von CO2 auf die Verursacher um. Dies soll Anreize für Unternehmen und Verbraucher schaffen, in klimafreundliche Technologien und Energieeffizienz zu investieren. Für Verbraucher mit einer Gasheizung könnte dies in Zukunft bedeuten, dass sie mit höheren Betriebskosten konfrontiert werden, da Gas als fossiler Brennstoff direkt von der CO2-Steuer betroffen ist. Die Preise sind bis 2025 festgelegt und werden weiter ansteigen:

Jahr CO2-Preis pro Tonne
2021 25 €
2022 30 €
2023 30 €
2024 45 €
2025 55 €
2026 55 bis 65 €

 

Kostenvergleich CO2-Steuer 2021 - 2026

Gas-/Ölheizung mit 22.000 kWh Wärmebedarf

Eine Gasheizung stößt pro Kilowattstunde (kWh) bezogenem Erdgas rund 201 g CO2 aus. Eine Ölheizung liegt mit rund 266 g CO2 deutlich darüber.

Bei einem Verbrauch von 22.000 kWh liegen die CO2-Emissionen beim Gas bei rund 4,6 t und beim Öl bei 6,1 t. Ab 2026 erhöhen sich die Gas- und Ölkosten um rund 300 bzw. 400 EUR.

Nach 2026 könnte sich der Kostenanstieg sogar noch weiter erhöhen. Derzeit ist die CO2-Abgabe ab dem Jahr 2026 auf maximal 65 EUR begrenzt. Doch die Verschärfung der Klimaziele könnte in Zukunft bedeuten, dass die Politik auch einen wesentlich höheren CO2-Preis zulässt.

Daher ist es vorgesehen, dass vor Kauf einer neuen Gas- oder Ölheizung eine Energieberatung nachgewiesen wird. Achtung: Die CO2-Steuer wirkt sich nicht nur auf die Preise für Gas und Öl aus, sondern beeinflusst auch indirekt den Strompreis, vor allem durch die Verstromung von Kohle. Steinkohle weist Emissionen von über 335 gCO2/kWhPE, Braunkohle gar über 370 gCO2/kWhPE auf.

Förderung

Wir bieten Ihnen hiermit eine kurze Übersicht über die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für die Modernisierung Ihrer Heizsysteme durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – gültig ab Januar 2024. Für umfassende und stets aktuelle Details empfehlen wir Ihnen, die Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter dem Abschnitt BAFA - Förderprogramm im Überblick - Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG),, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder einen qualifizierten Energieberater zu konsultieren.

Bitte beachten Sie, dass die Förderhöhe von den spezifischen Umständen Ihres Projekts abhängt und sich mit der Zeit verändern kann. Um stets über die neuesten Förderinformationen informiert zu sein, ist es ratsam, regelmäßig die Webseiten der KfW oder des BAFA zu besuchen.

Beachten Sie: 

Die Fördermittelzuschüsse für den Austausch von Heizungen können nur noch bei der KfW beantragt werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der KfW-Website.

Was konkret gefördert wird:

Gefördert werden der Tausch der Heizungsanlage, Gebäudeeffizienz-Einzelmaßnahmen, Heizungstausch- und -effizienzmaßnahmen sowie die Planung und Realisierung dieser Maßnahmen. Nachfolgend finden Sie je Rubrik eine Austellung der aktuellen Förderbedingungen.

  • Tausch der Heizungsanlage

    Der Fördersatz für eine neue Heizungsanlage kann sich aus mehreren Förderbausteinen zusammensetzen. Diese einzelnen Förderbausteine können sich maximal bis zu einem Höchstsatz von 70 % der förderfähigen Ausgaben aufsummieren.

    Wichtig ist außerdem, dass die maximal förderfähigen Ausgaben beim Tausch einer Heizungsanlage auf 30.000 EUR begrenzt sind. Das heißt, bei einem Heizungstausch, der 30.000 EUR kostet und bei Anspruch auf den Höchstsatz von 70 %, beträgt die maximale Förderung 21.000 EUR. Das BEG fördert hierbei eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Einzelnen werden solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie sonstige innovative Heizungstechniken auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Bei förderfähigen Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben für die Installation der oben aufgeführten Heizungsalternativen.

    Die einzelnen Förderbausteine für den Heizungstausch sind wie folgt ausgestaltet:

    Grundsatzförderung

    Pauschal können bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben einer umweltfreundlichen Heizungsanlage gefördert werden.

    Effizienzbonus

    Möchten Sie eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe installieren (Wasser oder Sole), die ausschließlich natürliche Kältemittel verwendet, erhöht sich der Förderanteil an den förderfähigen Ausgaben um 5 %.

    Klimageschwindigkeits-Bonus

    Falls Sie ein Eigenheim bewohnen, in dem eine alte, besonders ineffiziente Heizung auszutauschen ist, können Sie sich bis 31.12.2028 weitere 20 % der förderfähigen Ausgaben fördern lassen. Nach dieser Frist wird es weiterhin einen Geschwindigkeits-Bonus geben, allerdings wird dieser gestaffelt reduziert. Als alt bzw. besonders ineffizient gelten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie Biomasse- und Gasheizungen, die mehr als 20 Jahre alt sind.

    Einkommens-Bonus

    Wenn Sie Ihre Immobile selbst bewohnen und Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 EUR pro Jahr liegt, kann der Fördersatz bezogen auf die förderfähigen Ausgaben um weitere 30 % gesteigert werden.

    Beachten Sie weiterhin:

    Bei Biomasseheizungen kann bei Einhaltung von bestimmten Emissionsgrenzwerten ein pauschaler Zuschlag von 2.500 EUR hinzukommen.

    Bei wasserstofffähigen Heizungen sind nur die Investitionsmehrausgaben gegenüber klassischen Gasheizungen förderfähig.

    Wir haben Ihnen als Orientierungshilfe zur Förderung beim Heizungstausch folgende Übersicht zusammengestellt:

  • Gebäudeeffizienz-Einzelmaßnahmen

    Neben der Heizungsanlage lassen sich auch Effizienz-Maßnahmen am und im Gebäude fördern, sofern diese den Einbau einer neuen Heizung vorbereiten.

    Grundsatzförderung für Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik (außer Heizung)

    Falls Sie Ihr Gebäude erst für den Einbau einer neuen Heizungsanlage ertüchtigen müssen, sind diese Ausgaben ebenfalls förderfähig. Sowohl Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung des Gebäudes als auch die Überholung der Wärmeverteilung, also der Anlagentechnik, können mit jeweils 15 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.

    Die Förderung von Heizungsoptimierungen zur Effizienzverbesserung umfasst verschiedene Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen, wie z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpenaustausch, Dämmung, Einbau einer Flächenheizung, Zurüstung eines Wärmespeichers und von Regeltechnik. Auch für diese Optimierungen beträgt der Fördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben.

    Bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung unterstützt das BEG bei der Nachrüstung oder dem Austausch von Biomasseheizungen, die zu viel Feinstaub ausstoßen. Die Anlagen müssen mindestens 4 kW Leistung haben und dürfen keine Einzelöfen sein. Den Fördersatz von 50 % können Sie bei der Umsetzung von Emissionsminderungsmaßnahmen an Biomasseheizungen erhalten.

    Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)-Bonus

    Wenn Ihnen ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, können Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sowie für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung, um weitere 5 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

    Wichtig:

    Mit individuellem Sanierungsfahrplan betragen die maximal förderfähigen Investitionsausgaben 60.000 EUR, während ohne Sanierungsfahrplan höchstens 30.000 EUR pro Wohneinheit ansetzbar sind. Der Sanierungsfahrplan muss von einem Fachbetrieb erstellt werden.

    Beachten Sie außerdem, dass es sich hier um jährliche beantragbare Förderungen handelt. Das heißt, Sie können in einem Jahr beispielsweise eine Förderung für die Dämmung der Wände und im nächsten Jahr eine Förderung für die Dämmung des Dachs beantragen.

    Auch zu Förderungen von Gebäudeeffizienzmaßnahmen haben wir Ihnen als Orientierungshilfe eine Übersicht zusammengestellt:

  • Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen

    Die Förderungen von Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen sind kombinierbar. Maximal können Sie somit insgesamt eine Förderung von 33.000 EUR für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus erhalten. Diese Summe setzt sich aus dem höchstmöglichen Förderbetrag für den Heizungstausch (21.000 EUR) und dem entsprechenden Betrag für die Förderung von Effizienzmaßnahmen zusammen (12.000 EUR).

    Neben der Förderung zur Senkung Ihrer Ausgaben können Sie sich weitere finanzielle Unterstützung zur Finanzierung mittels vergünstigter Kredite der KfW Heizungsförderung für Privatpersonen | KfW beziehen.

  • Planung und Realisierung

    Schließlich haben Sie noch die Möglichkeit finanzielle Unterstützung für förderfähige Ausgaben, die durch eine fachmännische Planung der Maßnahmen entstanden sind, zu erhalten.

    Fachplanung und Baubegleitung

    Die Fachplanung und Baubegleitung können mit einem Satz von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.

    Wichtig:

    Die maximal förderfähigen Ausgaben belaufen sich auf 5.000 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie auf 2.000 EUR pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohnungen, wobei der förderfähige Gesamtbetrag für alle Planung- und Baubegleitungsmaßnahmen am Mehrfamilienhaus auf 20.000 EUR begrenzt ist.

Förderunterstützung für Heizungsanlagen in Neubauten

Im Falle eines Neubaus werden die Ausgaben für eine Heizungsanlage nicht über das BEG gefördert. Allerdings können Sie über die KfW vergünstigte Kredite zur Finanzierung einer klimafreundlichen Heiztechnologie beziehen. Grund ist, dass sich bei Neubauten Gebäude und Heizungsanlage viel besser miteinander verzahnen lassen und kein Umstellungsaufwand existiert. Für Ihre persönliche Planung informiere Sie sich vor Bauvorhaben also auf den Seiten der KfW Aktuelle Informationen zur neuen Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) der KfW | KfW.

Fazit

Die Auswahl der richtigen Heiztechnologie ist ein entscheidender Schritt um die CO2-Emissionen wirksam zu reduzieren und die Klimaziele zu erfüllen. Diese Entscheidung sollte auf einer gründlichen Abwägung der spezifischen Bedürfnisse des Gebäudes, der wirtschaftlichen Faktoren und der persönlichen Präferenzen basieren. Durch die Berücksichtigung dieser Faktoren und die Wahl der passenden Heiztechnologie können Sieeinen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, Ihre Energiekosten senken und eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen sichern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Wie geht es mit den Förderprogrammen weiter?

    Derzeit herrscht viel Bewegung bei dem Thema Fördermittel. Den aktuellen Stand können Sie der Info-Seite des BAFA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entnehmen.

  • Welche Zuschüsse erhalte ich bei einer Heizungserneuerung?

    Wenn Sie Iher Heizung erneuern oder austauschen wollen, müssen Sie die Kosten dafür nicht alleine stemmen. Es gibt zahlreiche staatliche Zuschüsse, die Sie je nach individueller Situation in Anspruch nehmen können. Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite Kosten und Förderung.

  • Was ist eine Steuerförderung und ab wann lohnt sie sich?

    Anstelle der Zuschüsse von KfW oder BAFA können Selbstnutzer ihre Sanierungsausgaben beim Finanzamt geltend machen und bis zu 20 % der Kosten absetzen. Bei niedrigen Kosten oder wenn viele Förderbausteine der KfW-Förderung beim Heizungstausch in Anspruch genommen werden können, ist der KfW-Zuschuss in der Regel größer als die Steuerförderung. Allerdings bietet die Steuerförderung entscheidende Vorteile, da sie auch nachträglich beantragt werden kann und zudem ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht.

    Wichtig ist, sobald die Kosten die KfW-Höchstgrenze von 30.000 Euro förderfähiger Ausgaben überschreiten oder der Gesamtfördersatz gering ist, lohnt sich eine genaue Berechnung. Wir haben Ihnen ein Rechenbeispiel aufbereitet, um zu veranschaulichen, wann sich ein KfW-Zuschuss und wann sich ein Steuerrabatt mehr lohnt.

     

    Beispiel 1: Förderung lohnt sich mehr 

    Der Ersatz einer mehr als 20 Jahre alten, funktionierenden Gasheizung durch eine Luft-Wärmepumpe.

    Im Rahmen der KfW-Förderung konnten nicht alle Förderbausteine in Anspruch genommen werden. In diesem Beispiel sind der Einkommensbonus – als eher selten greifende Förderbedingung – und der Effizienzbonus, da es sich im Beispiel nicht um eine besonders effiziente Wärmepumpe handelt, nicht ansetzbar. 

     

    KfW-Förderung:

    Fördersatz EUR
    Kosten 20.000
    – davon maximaler Förderbetrag (förderfähige Ausgaben) 20.000
    – davon förderfähig mit der Grundsatzförderung 30 % 6.000
     – davon förderfähig mit dem Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 4.000
    Betrag der KfW-Förderung gesamt 50 % 10.000

     

    Steuervergünstigung:

    Fördersatz EUR
    Kosten 20.000
    – davon absetzbarer Betrag im 1. Jahr 7 % 1.400
    – davon absetzbarer Betrag im 2. Jahr 7 % 1.400
    – davon absetzbarer Betrag im 3. Jahr 6 % 1.200
    Betrag der Steuervergünstigung gesamt 20 % 4.000

     

    Beispiel 1 zeigt: Bei niedrigen Investitionskosten und hohem KfW-Fördersatz lohnt sich eine KfW-Förderung meist eher. In unserem Beispiel gäbe es bei Investitionskosten von 20.000 Euro über die KFW-Förderung einen Zuschuss von 10.000 Euro, während eine Steuervergünstigung nur 4.000 Euro finanziellen Vorteil ergäbe.

     

    Beispiel 2: Steuervergünstigung lohnt sich mehr 

    Der Ersatz einer 15 Jahre alten, funktionierenden Ölheizung durch eine Erd-Wärmepumpe.

    Im Rahmen der KfW-Förderung konnten wiederum nicht alle Förderbausteine in Anspruch genommen werden. In diesem Beispiel ist ebenfalls der Einkommensbonus nicht ansetzbar. Der Klimageschwindigkeitsbonus greift aufgrund des Heizungsalters noch nicht. Dafür kann nun der Effizienzbonus wegen der effizienteren Wärmepumpentechnologie in Anspruch genommen werden.

     

    KfW-Förderung:

    Fördersatz EUR
    Kosten 60.000
    – davon maximaler Förderbetrag (förderfähige Ausgaben) 30.000
    – davon förderfähig mit der Grundsatzförderung 30 % 9.000
    – davon förderfähig mit dem Effizienzbonus 5 % 1.500
    Betrag der KfW-Förderung gesamt 35 % 10.500

     

    Steuervergünstigung:

    Fördersatz EUR
    Kosten 60.000
    – davon absetzbarer Betrag im 1. Jahr 7 % 4.200
    – davon absetzbarer Betrag im 2. Jahr 7 % 4.200
    – davon absetzbarer Betrag im 3. Jahr 6 % 3.600
    Betrag der Steuervergünstigung gesamt 20 % 12.000

    Beispiel 2 zeigt: Bei hohen Investitionskosten und niedrigem KfW-Fördersatz verhält es sich meist anders und die Steuervergünstigung lohnt sich eher. In unserem Beispiel gäbe es bei Investitionskosten von 60.000 Euro über die KFW-Förderung nur einen Zuschuss von 10.500 Euro, während eine Steuervergünstigung mit 12.000 Euro finanziell vorteilhafter wäre.

     

    Wie Sie sehen, sollten sie immer für Ihren individuellen Fall prüfen, ob eine KfW-Förderung oder doch die Steuervergünstigung finanziell lohnenswerter ist.

  • Wann kann man einen Ergänzungskredit bekommen und wo muss der Kredit beantragt werden?

    Für einen Ergänzungskredit ist es erforderlich, dass ein KfW-Zuschuss bereits bewilligt wurde (siehe “Förderung” unter Kosten und Förderung). Die KfW bietet selbstnutzenden Hauseigentümern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro dann einen zusätzlichen Zinsvorteil bei einer Kreditaufnahme. Der Ergänzungskredit wird allerdings nicht direkt von der KfW, sondern nur über die durchleitenden Kreditinstitute vergeben. Außerdem vergeben auch nicht alle Kreditinstitute den Kredit. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Kreditinstitute vor Ort, um die Option für Ihren individuellen Fall prüfen zu lassen.