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Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden - insbesondere an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung, vgl. hierzu die BEG Heizungsförderung) und zur Heizungsoptimierung. Dabei beträgt die Grundförderung 15 %. Liegt ein förderfähiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 % gewährt werden.

Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt je nach energetischer Maßnahme im Regelfall 15 % der förderfähigen Kosten, ggf. ergänzt um einen Bonus von 5 % bei Vorliegen eines iSFP. Die förderfähigen Kosten betragen aktuell ohne Vorliegen eines iSFP maximal 30.000 €, mit Vorliegen eines iSFP maximal 60.000 € je Wohneinheit.

Maßnahme Förderung
Gebäudehülle, z. B. Dämmung 15 %
Fenster, Türen, Tore 15 %
Anlagentechnik außer Heizung 15 %
Heizungsoptimierung 15 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %
iSFP-Bonus zusätzlich 5 %

 

  • Details individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
    • Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine professionelle Energieberatung für Wohngebäude. Er zeigt, wie ein bestehendes Gebäude schrittweise energetisch saniert werden kann - beispielsweise über die nächsten 10-15 Jahre. Dabei wird berücksichtigt, welche Maßnahmen technisch sinnvoll aufeinander aufbauen. Das Beratungshonorar wird über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zu 50 % gefördert.
    • iSFP-Bonus: Seit dem 21.07.2026 wird der Bonus von 5 % erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt und gilt nur für den darüberliegenden Kostenanteil.
    • Höhere Fördergrenze: Mit iSFP können bei sonstigen energetischen Einzelmaßnahmen an Wohngebäudenbis zu 60.000 € je Wohneinheit (WE) förderfähig sein (statt grundsätzlich 30.000 € ohne iSFP).
    • Mehrfamilienhäuser: Die Höchstbeträge sind degressiv gestaffelt: 30.000 € für die 1. WE, je 15.000 € für die 2.–6. WE und je 8.000 € ab der 7. WE.
    • Einfamilienhäuser: Sind von der Degression nicht betroffen.

Rechenbeispiel zum Vorliegen/Nicht-Vorliegen eines Sanierungsfahrplans

  • Ohne iSFP gilt maximal: 30.000 € förderfähige Kosten × 15 % = 4.500 € Förderung
  • Mit iSFP gilt maximal: bis zu 60.000 € förderfähige Kosten
    • Grundförderung: 60.000 € × 15 % = 9.000 € Förderung
    • iSFP-Bonus: 30.000 € × 5 % = 1.500 € (wird erst für Kostenanteil über 30.000€ gewährt)
    • Gesamtförderung: 10.500 €
  • Kosten des iSFP (Beispiel): ca. 1.600 €
    • Förderung der Energieberatung: 50 %, maximal 650 €
    • Verbleibender Eigenanteil: 950 €
  • Finanzieller Vorteil mit iSFP somit: rund 5.050 € gegenüber einer Sanierung ohne iSFP – nach Abzug des Eigenanteils für den iSFP.

Wichtig: Die Kosten für die Erstellung des iSFP sind separat zu betrachten. Der iSFP wird über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert, die Sanierungsmaßnahme anschließend über die BEG EM.

Die tatsächlichen Kosten für einen iSFP können je nach Gebäude und Energieeffizienz-Experten variieren.

 

Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zu den geförderten Maßnahmen finden Sie auf der Webseite des BAFA: