Klimafreundlicher Neubau
Mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)” unterstützt der Bund den Neubau und Erstkauf energieeffizienter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Die Förderung erfolgt über einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit und richtet sich sowohl an private Bauherren als auch an Unternehmen und andere Investoren.
Gefördert werden unterschiedliche energetische Standards. Je nach erreichtem Standard und Nachhaltigkeitsanforderungen sind Kredite von bis zu 150.000 € je Wohneinheit möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau sowie der Erstkauf von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland. Beim Kauf gilt die Immobilie als Ersterwerb, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung erworben wird.
Aktuell bestehen folgende Förderstufen:
- Effizienzhaus 55 (EH 55): Das Gebäude muss die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen und darf nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Diese Förderstufe ist zeitlich befristet und endet spätestens zum 31. Dezember 2026.
- Klimafreundliches Wohngebäude – Effizienzhaus 40: Das Gebäude muss den energetischen Standard EH 40 erreichen und zusätzlich bestimmte Anforderungen an die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus erfüllen. Eine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse ist ausgeschlossen.
- Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Zusätzlich zum EH-40-Standard werden die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) erfüllt und durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als zinsgünstiger KfW-Kredit über einen Finanzierungspartner, beispielsweise eine Bank oder Sparkasse, beantragt.
Für klimafreundliche Wohngebäude gelten folgende maximale Kreditbeträge:
- bis zu 100.000 € je Wohneinheit für ein klimafreundliches Wohngebäude im Effizienzhaus-40-Standard,
- bis zu 150.000 € je Wohneinheit für ein klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Die Kreditlaufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen. Eine Zinsbindung ist für bis zu zehn Jahre möglich. Die jeweils geltenden Zinssätze werden von der KfW regelmäßig an die Kapitalmarktentwicklung angepasst.
Neben den eigentlichen Baukosten können im Rahmen der Finanzierung auch verschiedene Nebenkosten, beispielsweise für Energieberatung, Fachplanung oder beim Immobilienerwerb anfallende Kosten, berücksichtigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die Förderung eines klimafreundlichen Wohngebäudes sind insbesondere folgende Voraussetzungen relevant:
- Einhaltung des jeweils geforderten Effizienzhaus-Standards,
- Einhaltung der Anforderungen an die zulässige Heizungsart,
- beim klimafreundlichen Wohngebäude EH 40 zusätzlich Begrenzung der Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus des Gebäudes,
- bei der höheren Förderstufe zusätzlich Zertifizierung nach QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM,
- Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz zur Planung und Bestätigung der Anforderungen,
- bei einer QNG-Zertifizierung zusätzliche Begleitung durch eine qualifizierte Nachhaltigkeitsexpertin bzw. einen qualifizierten Nachhaltigkeitsexperten.
Wie wird die Förderung beantragt?
Der Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner wie eine Bank oder Sparkasse beantragt.
Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Die Förderung sollte grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens beziehungsweise vor Abschluss verbindlicher Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträge beantragt werden. Nach Abschluss des Vorhabens wird die ordnungsgemäße Umsetzung über die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) nachgewiesen.
Hinweis: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW: