Startseite » Technologien » Brennstoffbasierte Heizungen

Heizlösung: Brennstoffbasierte Heizungen

Brennstoffbasierte Heizungen erzeugen Wärme durch die Nutzung gasförmiger, flüssiger oder fester Brennstoffe. Dazu zählen Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen ebenso wie Biomasseheizungen sowie Heizungen mit Wasserstoff und daraus hergestellten Derivaten.

Das Kernelement brennstoffbasierter Heizungen ist der sogenannte Kessel. In Kesseln wird aus chemischen Brennstoffen Nutzwärme (thermische Energie) für Heizung und Warmwasser bereitgestellt. Dabei kann die chemische Energie aus unterschiedlichen flüssigen, gasförmigen oder festen Brennstoffen umgesetzt werden.

Kessel existieren in verschiedenen Dimensionierungen und können vom Einfamilienhaus bis zu großen Büro- und Industriekomplexen die Versorgung mit Nutzwärme sicherstellen.

 

Brennstoffe

  • Gaskessel

    In Gaskesseln wird meist der gasförmige Brennstoff Erdgas eingesetzt. Es sind aber auch andere klimaverträglichere gasförmige Energieträger, wie Biomethan oder synthetisches, natürliches Gas (SNG) nutzbar. Heute werden häufig Flächenbrenner, die eine kompaktere Bauform gegenüber Flammbrennern besitzen, eingesetzt. Dabei brennt die Flamme auf einer porösen Oberfläche. Gegenüber dem konventionellen Flammenbild beim Flammenbrenner - vergleichbar mit einem Bunsenbrenner - sorgen Flächenbrenner aufgrund einer geringeren Verbrennungstemperatur für geringere Stickoxidemissionen.

    Die Versorgung mit Brennstoff erfolgt entweder leitungsgebunden - primär über die Gasverteilnetze – oder aus Tanks - dann häufig in der Form von Flüssiggasen. Gastanks stehen häufig im Außenbereich oder sind im Erdreich eingegraben.

  • Ölkessel

    Die heute gängigen Kesselbauarten bei Ölkesseln sind Niedertemperatur und Brennwertkessel.

    Der Brennstoff für Ölkessel wird meist in Tanks gelagert. Häufig werden Öltanks in Kellerräumen installiert. Um bei einer Tank-Leckage den Schaden möglichst gering zu halten, sind die Öltanks mit einer Auffangwanne umgeben, die im Bedarfsfall den vollständigen Inhalt der Tanks zurückhalten können. Vom Tank aus wird das Öl mit einer Pumpe in den Kessel transportiert. Im Kessel wird es dann in der Leitung vorgewärmt oder sogar verdampft, bevor das Öl dann über mehrere feine Düsen in den Brennraum gespritzt und anschließend verbrannt wird. Der CO2-Ausstoß pro Kilowattstunde ist dabei jedoch höher als der von erdgasbetriebenen Kesseln.

  • Biomassekessel

    Biomassekessel können auch als Feststoffbrennkessel bezeichnet werden. Häufig wird Holz in Form von Hackschnitzeln, Pellets oder unmittelbar in Form von Scheiten als Brennstoff eingesetzt. Zu beachten ist, dass Biomassekessel meist nicht ohne manuelles Eingreifen auskommen, um den Aschebehälter zu leeren oder die Brennstoffnachführung zu kontrollieren. Aufgrund der mittelmäßig bis schlechten Regelbarkeit von Biomassekesseln ist im Heizkreislaufsystem neben einem Brauchwasserspeicher (Boiler) häufig auch noch ein Pufferwärmespeicher zum Abfedern von Lastabweichungen erforderlich.

    Bei Scheitholzkesseln erfolgt die Verbrennung auf einem Rost, auf dem das Holz oder Briketts in der Regel zur Verbrennung gestapelt werden. Ein Scheitholzkessel erfordert die manuelle Beschickung. Im Pelletkessel und Hackschnitzelkessel wird anstatt Stückholz aufbereitetes Holz verbrannt. Ein Pelletkessel wird dabei mit Holzpressligen automatisch aus einem Lagerbehälter versorgt. Der Transport des Brennstoffs in den Brennraum kann über eine Sauganlage oder eine archimedische Schraube erfolgen. Letztere ist z.B. von Wasserspielplätzen bekannt. Bei dem Transport muss eine Rückbrandsicherung dafür sorgen, dass das Feuer nicht auf das Brennstofflager zurückschlagen kann.

    Vorteile

    • Kostensenkender Wettbewerb vorhanden
    • Pellets als genormter Brennstoff mit guten Lagereigenschaften
    • Pelletbrenner mit kleinen Leistungen verfügbar (ab 4 kW)
    • Geringe Preisschwankungen und niedriges Preisniveau bei Hackschnitzeln
    • Wenn aus Sägeresten aus der Holzindustrie gewonnen → sinnvolle Abfallverwertung

    Nachteile

    • Herkunft des Holzes muss nachhaltig sein
    • Scheitholzkessel sind schlecht regelbar
    • Hoher Fremdenergiebedarf zur Herstellung von Pellets
    • Hohe Preisschwankungen bei Pellets
    • Hackschnitzel mit geringer Energiedichte und damit hohem Platzbedarf
  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz nennt grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff sowie daraus hergestellte Derivate als mögliche Brennstoffe. Ob diese Energieträger für ein einzelnes Wohngebäude praktisch verfügbar und wirtschaftlich sinnvoll sind, hängt jedoch von der örtlichen Infrastruktur und der künftigen Brennstoffversorgung ab.

    Eine Wasserstoffperspektive sollte deshalb nicht allein aus einer allgemeinen Möglichkeit abgeleitet werden. Entscheidend sind konkrete, belastbare Informationen zum geplanten Netz und zur Versorgung am Standort.

    Unser Hinweis: Prüfen Sie die kommunale Wärmeplanung und informieren Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber, bevor Sie eine Entscheidung auf Grundlage einer künftigen Wasserstoffversorgung treffen.

Biotreppe

Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen dürfen auch nach Inkrafttreten des Gebäumodernisierungsgesetzes am 29.07.2026 weiterhin eingebaut werden. Für Anlagen, die seitdem neu eingebaut werden, gilt jedoch eine schrittweise Verpflichtung zur Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe. Diese sogenannte Bio-Treppe betrifft den Anteil der mit der Heizungsanlage bereitgestellten Wärme:

 Ab Mindestanteil klimafreundlicher Brennstoffe
1. Januar 2029 10 %
1. Januar 2030 15 %
1. Januar 2035 30 %
1. Januar 2040 60 %

Als klimafreundliche Brennstoffe kommen insbesondere Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie Wasserstoff und daraus hergestellte Derivate in Betracht. Der erforderliche Anteil kann unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Solarthermie, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt werden, vgl. unsere Technologieseite zu Hybridsystemen.

Kosten

Bei der Kostenbetrachtung von klassischen Brennstoffheizungen werden im Folgenden verschiedene Fälle betrachtet. Die verbreitetsten Varianten sind Gas oder Öl-Brennwertkessel oder mit Holz befeuerte Biomasseheizungen. Die Darstellung der Kosten ist beispielhaft und dient der Orientierung.

  • Investitionskosten

    Die Anlagen-Investitionskosten für eine Gasheizung können je nach Ausführung zwischen 9.000 und 17.000 EUR liegen. Für eine genauere Einschätzung der notwendigen Anlagen-Investitionen für Ihre persönliche Investition, wenden Sie sich an einen Energieberater oder Installateur Ihrer Wahl.

    Förderung

    Eine neue Gasheizung für fossile Brennstoffe wird nicht gefördert. Wollen Sie mehr über Fördermittel und deren Bedingungen erfahren, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zu Fördermitteln.

    Betriebskosten

    Die Investitionskosten einer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung können zunächst niedriger sein als bei manchen erneuerbaren Heizsystemen. Entscheidend sind jedoch auch die langfristigen Betriebskosten. Mit jeder Stufe der Bio-Treppe wächst der Anteil von Brennstoffen wie Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff. Deren Verfügbarkeit und Preisentwicklung sind heute deutlich unsicherer als bei konventionellem Erdgas oder Heizöl.

    Zusätzlich können CO₂-Kosten für den verbleibenden fossilen Brennstoffanteil, Preissteigerungen für fossile Brennstoffe und – bei Gasheizungen – steigende Netzentgelte die jährlichen Heizkosten erhöhen. Besonders bei Gasanschlüssen besteht das Risiko, dass sich fixe Netzkosten auf weniger Kundinnen und Kunden verteilen, wenn in einem Gebiet zunehmend andere Heiztechnologien genutzt werden.

    Eine verlässliche Aussage zu den künftigen Betriebskosten neu eingebauter Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen kann daher aktuell nicht getätigt werden.

  • Investitionskosten

    Die Anlagen-Investitionskosten für einen Pelletkessel können je nach Ausführung zwischen 13.000 und 25.000 EUR liegen. Für eine genauere Einschätzung der notwendigen Anlagen-Investitionen für Ihre persönliche Investition, wenden Sie sich an einen Energieberater oder Installateur Ihrer Wahl.

    Förderung

    Sofern Sie Anspruch auf den maximalen Fördersatz i.H.v. 70 % haben, können sich Ihre Ausgaben - unter Annahme der o.g. Investitionskostenspanne - auf 3.900 bzw. 7.500 EUR reduzieren. Wollen Sie mehr über Fördermittel und deren Bedingungen erfahren, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zu Fördermitteln.

    Betriebskosten

    Die jährlichen Betriebskosten für einen Pelletkessel können für einen Vierpersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von ca. 22.000 kWh grob mit 2.600 EUR kalkuliert werden. Beachten Sie, dass aufgrund abweichender Anlageneffizienz Ihrer individuellen Heizungsanlage, Schwankungen der Energieträgerpreise, Witterung, Nutzerverhalten und weiterer Faktoren Ihre realen Betriebskosten deutlich abweichen können.

  • Investitionskosten

    Die Anlagen-Investitionskosten für einen Hackschnitzelkessel können je nach Ausführung zwischen 28.000 und 53.000 EUR liegen. Für eine genauere Einschätzung der notwendigen Anlagen-Investitionen für Ihre persönliche Investition, wenden Sie sich an einen Energieberater oder Installateur Ihrer Wahl.

    Förderung

    Sofern Sie Anspruch auf den maximalen Fördersatz i.H.v. 70 % haben, können sich Ihre Ausgaben - unter Annahme der o.g. Investitionskostenspanne - auf 8.400 bzw. 32.000 EUR reduzieren. Wollen Sie mehr über Fördermittel und deren Bedingungen erfahren, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zu Fördermitteln.

    Betriebskosten

    Die jährlichen Betriebskosten für einen Hackschnitzelkessel können für einen Vierpersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von ca. 22.000 kWh grob mit 2.600 EUR kalkuliert werden. Beachten Sie, dass aufgrund abweichender Anlageneffizienz Ihrer individuellen Heizungsanlage, Schwankungen der Energieträgerpreise, Witterung, Nutzerverhalten und weiterer Faktoren Ihre realen Betriebskosten deutlich abweichen können.

Häufig gestellte Fragen

Brennstoffheizungen

  • Darf Biomasse auch im Neubau eingesetzt werden?

    Ja, das GModG sieht keine Unterscheidungen zwischen Neubauten und Altbauten in Bezug auf den Einsatz von Biomasse vor.

  • Darf ich meine Gastherme weiter betreiben?

    Ja. Bestehende, funktionierende Gasthermen dürfen grundsätzlich weiter betrieben, gewartet und repariert werden. Die neuen Quoten klimafreundlicher Brennstoffe (“Biotreppe”) betreffen den Neueinbau von Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nach dem 29. Juli 2026 in bestehenden Gebäuden, nicht den bloßen Weiterbetrieb einer vorhandenen Anlage. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf unserer Unterseite zu brennstoffbasierten Heizungen.

  • Meine Heizung ist kaputt. Darf ich sie reparieren lassen?

    Ja. Reparaturen und Instandhaltung einer bestehenden Heizung bleiben zulässig. Wird die Anlage hingegen vollständig ersetzt, gelten für neu eingebaute fossile Heizungen in bestehenden Gebäuden die Anforderungen des § 43 GModG.

  • Welche Biomasse darf ich zu Hause verbrennen?

    Welche festen Brennstoffe zulässig sind, richtet sich grundsätzlich nach der 1. BImSchV und den Herstellerangaben Ihrer Feuerstätte. Die Anlage muss sich in ordnungsgemäßem technischen Zustand befinden und darf nur mit Brennstoffen betrieben werden, für die sie zugelassen ist.

    Für eine neu eingebaute Biomasseheizung in einem bestehenden Gebäude nennt § 45 GModG insbesondere naturbelassenes Holz, Holzpellets und Holzbriketts, Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe sowie weitere nachwachsende Rohstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 6, 7, 8 und 13 der 1. BImSchV. Die Heizung muss als Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder als Biomassekessel ausgeführt sein.

    Für private Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen gelten daneben die spezifischen Vorgaben der 1. BImSchV. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden; zulässig sind dort naturbelassenes stückiges Holz sowie Holzbriketts. Lackiertes, beschichtetes oder verleimtes Holz darf im privaten Kamin grundsätzlich nicht verbrannt werden.

    Vor dem Einsatz eines anderen Brennstoffs sollten Sie die Herstellerfreigabe und gegebenenfalls die Anforderungen des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers prüfen.

  • Meine Heizung ist 30 Jahre alt. Muss ich sie erneuern?

    Nein, allein wegen ihres Alters besteht nach dem GModG keine Austauschpflicht mehr. Entscheidend sind der technische Zustand, Reparatur- und Betriebskosten sowie gegebenenfalls andere öffentlich-rechtliche Vorgaben. Ein freiwilliger Austausch kann wirtschaftlich oder fördertechnisch dennoch sinnvoll sein.

  • Dürfen noch Ölheizungen eingebaut werden?

    Ja. Öl- und Flüssiggasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Bei einem Neueinbau nach dem 29. Juli 2026 in einem bestehenden Gebäude muss die bereitgestellte Wärme ab 2029 zu mindestens 10 %, ab 2030 zu 15 %, ab 2035 zu 30 % und ab 2040 zu 60 % aus klimaneutralen Brennstoffen oder den gesetzlich vorgesehenen Ersatzoptionen stammen (“Biotreppe”). Die frühere 65-%-EE-Pflicht gilt nicht mehr.

    Es ist aber zu beachten, dass die zukünftige Verfügbarkeit klimaneutraler Öle aktuell noch mit Unsicherheiten behaftet ist.

Häufig gestellte Fragen

Grüne Gase

  • Müssen für Wasserstoff neue Leitungen gebaut werden?

    Nein, nicht unbedingt.
    Die bisherigen Untersuchungen und Pilotprojekte in der deutschen Gasbranche zeigen, dass das bestehende Gasnetz zum allergrößten Teil für den Transport von Wasserstoff geeignet ist. Auch in alten Stadtgas-Zeiten (bis in die 1970er Jahre hinein) wurden im Gasnetz schon 50 % Wasserstoff transportiert, sodass Wasserstoff grundsätzlich kein neuer Energieträger ist.

    Es gilt mittlerweile als erwiesen, dass in bestehende Gasnetze problemlos bis zu 20 Vol.-% Wasserstoff beigemischt werden können. Dies entspricht immerhin einem energetischen Anteil von 7 % (aufgrund der geringeren Dichte von Wasserstoff). Zur Realisierung höherer Beimischungsanteile müssen Stand heute individuelle Untersuchungen erfolgen.

    Aktuell wird erwartet, dass zumindest die Rohrleitungen keine Hürde für 100 % Wasserstofftransport darstellen. Kunststoff- und Stahlleitungen sind überwiegend für den Einsatz von Wasserstoff geeignet. Das oft zitierte Problem der Versprödung von Stahl tritt bei den im Verteilnetz eingesetzten weicheren Stählen nicht auf. Dies ist mittlerweile wissenschaftlich belegt.

    Andere Komponenten im Gasnetz (Absperrarmaturen, Verdichterstationen, Messeinrichtungen etc.) werden derzeit von ihren Betreibern im Detail auf 100 % Wasserstofftauglichkeit geprüft. Unter Umständen müssen etwa einzelne Verbindungen erneuert werden.

    Bezüglich der Inneninstallationen in Gebäuden der Kunden herrscht noch Ungewissheit, da sich diese Anlagen nicht im Zuständigkeitsbereich der Netzbetreiber befinden. Hier müssen weitere Untersuchungen erfolgen.

  • Können grüne Gase (Biogas, Wasserstoff oder Derivate) dem Erdgasnetz beigemischt werden?

    Ja.

    Biogas (Biomethan) bzw. synthetisches Erdgas (mittels chemischer Prozesse erzeugtes Methan) kann unbegrenzt in ein bestehendes Erdgasnetz (primär methanbasiert) beigemischt werden, da diese Gase dem Erdgas chemisch sehr ähnlich sind.

    Wasserstoff hingegen kann einem Methannetz nur begrenzt beigemischt werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass bis zu 20 Vol.-% Wasserstoff in methanbasierte Netze beigemischt werden kann. Bei Anteilen darüber hinaus wird erwartet, dass die bestehende Netzinfrastruktur (insbesondere Mess-, Regel-, Zähl- und Verdichterstationen) ertüchtigt werden muss und deshalb eher von vorne herein reine Wasserstoffnetze geplant werden.

    Theoretisch kann die Versorgung der Endkunden mit klimaneutraler Energie mit einem Gasgemisch aus Biogas, synthetischem Erdgas und Wasserstoff über das bestehende Gasnetz physikalisch realisiert werden. 

  • Wie lange werden die Gasnetze noch weiter betrieben?

    Die zukünftige Betriebsdauer der Gasnetze in Deutschland orientiert sich an den politischen und gesetzlichen Vorgaben zur Energiewende.

    Aktuelle politische Zielsetzungen lassen annehmen, dass die Nutzung der Gasnetze für eine Erdgasverteilung bis 2045 beendet werden soll, um die nationalen Klimaziele zu erreichen und den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren. Inwiefern die Gasnetze zur Verteilung treibhausgasneutrale Gase genutzt werden, ist noch nicht abzuschätzen.

    Als Netzbetreiber verfolgen wir die Entwicklungen aufmerksam. Akut liegt unser Hauptaugenmerk allerdings auf der Sicherstellung eines zuverlässigen und sicheren Netzbetriebs – solange erforderlich und bis alternative Energieversorgungssysteme vollständig etabliert sind. Zusätzlich bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, auf ihren Wunsch hin Gasanschlüsse, wie zum Beispiel Hausanschlüsse, bereits heute stillzulegen, falls sie auf alternative Energiequellen umsteigen möchten oder keinen Gasanschluss mehr benötigen.

  • Mit welchen Energiebezugsmehrkosten ist bei Umstellung von Erdgas auf Biogas zu rechnen?

    Gegenüber Erdgas wird laut einer Studie des BMWK aktuell mit 4-6 Ct/kWh Mehrkosten bei Einsatz von Biomethan gerechnet. Zu beachten ist jedoch, dass bei steigender Nachfrage nach biogenen Gasen aufgrund zunehmender Kundenzahlen, die ihre Heizung auf Erneuerbare Energien umstellen wollen, die Kosten pro kWh für Biomethan weiter steigen dürften.   

  • Ist Biogas eine realistische Option zur Dekarbonisierung meiner Heizungsanlage?

    Bereits heute wird das technisch realisierbare Biogaspotential in Deutschland bereits annähernd zur Hälfte ausgeschöpft. Einer großer Anteil des erzeugten Gases wird aktuell zur Stromerzeugung (meist kombiniert mit Wärmeerzeugung) verbrannt. Der Import von Biogas aus dem Ausland ist zwar möglich, allerdings wird zukünftig auch dort das erneuerbare Gas voraussichtlich im jeweiligen Land benötigt.

    Neben dem Stromerzeugungs- und Gebäudesektor konkurrieren zukünftig voraussichtlich ergänzend die Sektoren Gewerbe, Handel, Industrie und Verkehr um die limitierten Biogasmengen. Die begrenzte Verfügbarkeit und die absehbar, steigende Nachfrage dürfte zu weiter steigenden Marktpreisen führen. Je näher die Nachfrage an das realisierbare Potential herankommt, desto teurer wird in der Regel die Erzeugung jeder weiteren Mengeneinheit Biogas.

    In der Konsequenz wird Biogas zur Gebäudebeheizung eher nur zum Einsatz kommen, wenn andere Lösungen kaum technisch oder wirtschaftlich realisierbar sind.